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Energie & Management > Europaeische Union - EU passt Beihilfen für stromintensive Industrie an
Quelle: Fotolia / kreatik
Europaeische Union

EU passt Beihilfen für stromintensive Industrie an

Die EU-Kommission hat neue Referenzwerte für Beihilfen verabschiedet, mit denen die Kosten der Industrie ausgeglichen werden, die durch den Emissionshandel (ETS) entstehen.
Industriebetriebe, die Strom beziehen, der mit dem kostenpflichtigen Ausstoß von CO2 belastet ist, sollen von der EU für die höheren Stromkosten entschädigt und dadurch von der Verlagerung ihrer Produktion in solche Länder abgehalten werden, in denen es keine vergleichbaren, klimapolitischen Belastungen gibt.

Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen solche Betriebe durch Beihilfen unterstützen, wenn ihre Anlagen bestimmte, technische Anforderungen erfüllen. Dafür werden von der Kommission sogenannte „Benchmarks“ für die Effizienz und den „CO2-Faktor“ festgelegt. Die Benchmarks geben zum einenden Stromverbrauch der effizientesten Anlagen an.

Der CO2-Faktor wiederum bezieht sich auf den durchschnittlichen CO2-Ausstoß (Deutschland: 0,72 t/MWh), der vom nationalen Energiemix abhängt. Die Werte werden in regelmäßigen Abständen an die technologische Entwicklung angepasst, so dass nur die modernsten Anlagen subventioniert werden dürfen.

Die jetzt verabschiedeten konkreten Werte wurden von einer Expertengruppe ermittelt und sollen vom nächsten Jahr an zur Anwendung kommen.

Donnerstag, 25.11.2021, 09:11 Uhr
Tom Weingärtner
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EU passt Beihilfen für stromintensive Industrie an
Die EU-Kommission hat neue Referenzwerte für Beihilfen verabschiedet, mit denen die Kosten der Industrie ausgeglichen werden, die durch den Emissionshandel (ETS) entstehen.
Industriebetriebe, die Strom beziehen, der mit dem kostenpflichtigen Ausstoß von CO2 belastet ist, sollen von der EU für die höheren Stromkosten entschädigt und dadurch von der Verlagerung ihrer Produktion in solche Länder abgehalten werden, in denen es keine vergleichbaren, klimapolitischen Belastungen gibt.

Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen solche Betriebe durch Beihilfen unterstützen, wenn ihre Anlagen bestimmte, technische Anforderungen erfüllen. Dafür werden von der Kommission sogenannte „Benchmarks“ für die Effizienz und den „CO2-Faktor“ festgelegt. Die Benchmarks geben zum einenden Stromverbrauch der effizientesten Anlagen an.

Der CO2-Faktor wiederum bezieht sich auf den durchschnittlichen CO2-Ausstoß (Deutschland: 0,72 t/MWh), der vom nationalen Energiemix abhängt. Die Werte werden in regelmäßigen Abständen an die technologische Entwicklung angepasst, so dass nur die modernsten Anlagen subventioniert werden dürfen.

Die jetzt verabschiedeten konkreten Werte wurden von einer Expertengruppe ermittelt und sollen vom nächsten Jahr an zur Anwendung kommen.

Donnerstag, 25.11.2021, 09:11 Uhr
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