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Mit großer Mehrheit haben die EU-Parlamentarier eine Richtlinie abgesegnet, die neue Grenzwerte für Schwefeldioxid-, Stickoxid- und Feinstaubemissionen festlegt.
Die bereits informell mit dem Ministerrat abgestimmte Richtlinie definiert Grenzwerte für SO2-, NOx- und Feinstaubemissionen aus mittelgroßen Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 50 MW zur Strom- und Wärmeerzeugung in Industrie, öffentlicher Versorgung und Wohngebäuden. Für neue Anlagen sollen die Grenzwerte bereits in drei Jahren gelten. Bestehenden Anlagen werden längere Fristen
Freitag, 9.10.2015, 12:11 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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