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Energie & Management > Gas - EU nimmt Gazprom-Speicher ins Visier
Quelle: Fotolia / tomas
Gas

EU nimmt Gazprom-Speicher ins Visier

Die EU will die Gasversorgung der EU unabhängiger von Russland machen. Eingriffe in das Vermögen von Gazprom sind kein Tabu mehr.
Für den 1. November sollen die 20 Mitgliedsstaaten, die über Untergrundgasspeicher verfügen, sicherstellen, dass 80 % dieser Kapazität genutzt wird. Die EU würde dann mit Reserven von 80 bcm in den nächsten Winter starten. Damit trage man der angespannten Lage auf dem Gasmarkt Rechnung, sagten Beamte der Kommission in Brüssel. In den nächsten Jahren müssten die Speicher zu 90 % befüllt werden. In diesem Jahr gelten Ãœbergangsregeln.

Die Betreiber der Speicher müssen monatlich über den Stand ihrer Lagerhaltung an die Mitgliedsstaaten berichten. Diese wiederum müssen die EU-Kommission laufend informieren. Die sieben Mitgliedsstaaten* der EU, die nicht über Untergrundspeicher verfügen, sollen Zugriff auf die Speicher ihrer Nachbarn erhalten. Es sei eine Frage der Solidarität, dass diese Länder keinem höheren Risiko im Hinblick auf ihre Versorgungssicherheit ausgesetzt würden, heißt es dazu in der Kommission. Die gemeinsame Nutzung der Gas-Infrastruktur sei ein entscheidendes Element einer sicheren Versorgung.

Mitgliedsstaaten ohne eigene Speicher müssten jedoch sicherstellen, dass ihre Versorger über einen ausreichenden Zugang zu den Speichern ihrer Nachbarstaaten verfügen. Unter Umständen müssten zwischen den betroffenen Staaten besondere Vereinbarungen getroffen werden, um die entstehenden Kosten angemessen zu verteilen.

Bedingungen für eine ausreichende Lagerhaltung

Um eine ausreichende Lagerhaltung zu gewährleisten, müssen die Betreiber der 160 Speicher in der EU von den Mitgliedsstaaten lizenziert werden. Das Zulassungsverfahren für die größten Speicher und für die Speicher mit der geringsten Befüllung (Stand heute) muss innerhalb von 100 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen sein. Für die anderen Speicher können sich die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit lassen. Erhält ein Betreiber keine Zulassung, kann er gezwungen werden, seine Anteile an dem Speicher zu verkaufen. Um den Betrieb von Speichern aufzugeben, braucht der Betreiber oder der Eigentümer die Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde.

Damit die Speicher auch aufgefüllt werden, wenn Gas teuer ist, dürfen die Mitgliedsstaaten die Lagerhaltung durch Garantien oder andere Subventionen unterstützen. Außerdem sollen die Leitungsgebühren beim Einspeisen und bei der Entnahme von Gas entfallen. Man könne sich im Augenblick nicht darauf verlassen, dass die Preise für Gas im Sommer deutlich unter denen der Wintersaison lägen.

Taskforce für den gemeinsamen Gas- und Wasserstoffeinkauf

Die Kommission schlägt den Staats- und Regierungschefs, die am 24. und 25. März Ã¼ber die Lage der Energiewirtschaft beraten, vor, eine Taskforce für den gemeinsamen Einkauf von Gas und Wasserstoff zu bilden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Gesetzesvorschlag. Eine verbindliche Regelung könne man erst nach einer weiteren Diskussion auf höchster Ebene vorlegen, heißt es in der Kommission. Die Taskforce müsse sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten nicht um die gleichen Lieferungen konkurrierten, sondern abgestimmt vorgingen, um die Preise zu stabilisieren.

Keine Lösung ist im Hinblick auf die von einzelnen Mitgliedsstaaten verlangte Entkoppelung der Strompreise von den Gaspreisen in Sicht. Länder wie Frankreich, Spanien oder Griechenland haben sich dafür ausgesprochen, dass sich der Strompreis nicht mehr am teuersten Anbieter orientiert, sondern an den durchschnittlichen Kosten der Erzeuger. Für das Problem der hohen Strompreise gebe es angesichts des unterschiedlichen Energiemixes "keine einheitliche und einfache Lösung", heißt es in der Mitteilung, die das Kollegium am 23. März verabschiedet hat. Die Kommission unterbreitet den Staats- und Regierungschefs deshalb verschiedene "Optionen". Als Entscheidungshilfe stellt sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen dar.

Auf den Endverbrauchermärkten könnten die Mitgliedsstaaten die Steuern auf den Stromverbrauch vorübergehend senken, bestimmte Gruppen von Verbrauchern gezielt unterstützen oder die Preise durch Subventionen senken. Jedes dieser Instrumente würde jedoch zu einer beträchtlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führen und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Eingriffe in den Großhandel nicht ratsam

Kaum besser wären Eingriffe in den Großhandel wie die Festlegung von Höchstpreisen für Strom oder für fossile Brennstoffe, die von Kraftwerken eingesetzt werden. Auch hier müssten die Mitgliedsstaaten viel Steuergeld lockermachen. Im Großhandel mit Strom würde das nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern könne auch zu schwerwiegenden Markt-Störungen führen.

Schließlich könnten die Regulierungsbehörden Preise für die Stromerzeuger vorgeben. Das könnte nicht nur die Sicherheit der Versorgung beeinträchtigen, sondern auch das Investitionsverhalten.

Die Kommission macht kein Geheimnis daraus, dass sie die Preisbildung anhand der Grenzkosten, wie sie gegenwärtig praktiziert wird, nach wie vor für das beste Modell des Stromhandels hält. Es sei das effizienteste Modell und die Verbraucher hätten davon lange profitiert. Eine Orientierung der Strompreise an den durchschnittlichen Gestehungskosten werfe die Frage auf, ob Kraftwerke, die höhere Kosten hätten als der Durchschnitt, dann noch Leistung anbieten würden.

* Finnland, Estland, Litauen, Irland, Slowenien, Griechenland, Zypern − auf diese Länder entfallen rund 15 % des Gasverbrauchs in der EU.

Mittwoch, 23.03.2022, 15:11 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Gas - EU nimmt Gazprom-Speicher ins Visier
Quelle: Fotolia / tomas
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EU nimmt Gazprom-Speicher ins Visier
Die EU will die Gasversorgung der EU unabhängiger von Russland machen. Eingriffe in das Vermögen von Gazprom sind kein Tabu mehr.
Für den 1. November sollen die 20 Mitgliedsstaaten, die über Untergrundgasspeicher verfügen, sicherstellen, dass 80 % dieser Kapazität genutzt wird. Die EU würde dann mit Reserven von 80 bcm in den nächsten Winter starten. Damit trage man der angespannten Lage auf dem Gasmarkt Rechnung, sagten Beamte der Kommission in Brüssel. In den nächsten Jahren müssten die Speicher zu 90 % befüllt werden. In diesem Jahr gelten Ãœbergangsregeln.

Die Betreiber der Speicher müssen monatlich über den Stand ihrer Lagerhaltung an die Mitgliedsstaaten berichten. Diese wiederum müssen die EU-Kommission laufend informieren. Die sieben Mitgliedsstaaten* der EU, die nicht über Untergrundspeicher verfügen, sollen Zugriff auf die Speicher ihrer Nachbarn erhalten. Es sei eine Frage der Solidarität, dass diese Länder keinem höheren Risiko im Hinblick auf ihre Versorgungssicherheit ausgesetzt würden, heißt es dazu in der Kommission. Die gemeinsame Nutzung der Gas-Infrastruktur sei ein entscheidendes Element einer sicheren Versorgung.

Mitgliedsstaaten ohne eigene Speicher müssten jedoch sicherstellen, dass ihre Versorger über einen ausreichenden Zugang zu den Speichern ihrer Nachbarstaaten verfügen. Unter Umständen müssten zwischen den betroffenen Staaten besondere Vereinbarungen getroffen werden, um die entstehenden Kosten angemessen zu verteilen.

Bedingungen für eine ausreichende Lagerhaltung

Um eine ausreichende Lagerhaltung zu gewährleisten, müssen die Betreiber der 160 Speicher in der EU von den Mitgliedsstaaten lizenziert werden. Das Zulassungsverfahren für die größten Speicher und für die Speicher mit der geringsten Befüllung (Stand heute) muss innerhalb von 100 Tagen nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen sein. Für die anderen Speicher können sich die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit lassen. Erhält ein Betreiber keine Zulassung, kann er gezwungen werden, seine Anteile an dem Speicher zu verkaufen. Um den Betrieb von Speichern aufzugeben, braucht der Betreiber oder der Eigentümer die Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde.

Damit die Speicher auch aufgefüllt werden, wenn Gas teuer ist, dürfen die Mitgliedsstaaten die Lagerhaltung durch Garantien oder andere Subventionen unterstützen. Außerdem sollen die Leitungsgebühren beim Einspeisen und bei der Entnahme von Gas entfallen. Man könne sich im Augenblick nicht darauf verlassen, dass die Preise für Gas im Sommer deutlich unter denen der Wintersaison lägen.

Taskforce für den gemeinsamen Gas- und Wasserstoffeinkauf

Die Kommission schlägt den Staats- und Regierungschefs, die am 24. und 25. März Ã¼ber die Lage der Energiewirtschaft beraten, vor, eine Taskforce für den gemeinsamen Einkauf von Gas und Wasserstoff zu bilden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Gesetzesvorschlag. Eine verbindliche Regelung könne man erst nach einer weiteren Diskussion auf höchster Ebene vorlegen, heißt es in der Kommission. Die Taskforce müsse sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten nicht um die gleichen Lieferungen konkurrierten, sondern abgestimmt vorgingen, um die Preise zu stabilisieren.

Keine Lösung ist im Hinblick auf die von einzelnen Mitgliedsstaaten verlangte Entkoppelung der Strompreise von den Gaspreisen in Sicht. Länder wie Frankreich, Spanien oder Griechenland haben sich dafür ausgesprochen, dass sich der Strompreis nicht mehr am teuersten Anbieter orientiert, sondern an den durchschnittlichen Kosten der Erzeuger. Für das Problem der hohen Strompreise gebe es angesichts des unterschiedlichen Energiemixes "keine einheitliche und einfache Lösung", heißt es in der Mitteilung, die das Kollegium am 23. März verabschiedet hat. Die Kommission unterbreitet den Staats- und Regierungschefs deshalb verschiedene "Optionen". Als Entscheidungshilfe stellt sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen dar.

Auf den Endverbrauchermärkten könnten die Mitgliedsstaaten die Steuern auf den Stromverbrauch vorübergehend senken, bestimmte Gruppen von Verbrauchern gezielt unterstützen oder die Preise durch Subventionen senken. Jedes dieser Instrumente würde jedoch zu einer beträchtlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führen und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Eingriffe in den Großhandel nicht ratsam

Kaum besser wären Eingriffe in den Großhandel wie die Festlegung von Höchstpreisen für Strom oder für fossile Brennstoffe, die von Kraftwerken eingesetzt werden. Auch hier müssten die Mitgliedsstaaten viel Steuergeld lockermachen. Im Großhandel mit Strom würde das nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern könne auch zu schwerwiegenden Markt-Störungen führen.

Schließlich könnten die Regulierungsbehörden Preise für die Stromerzeuger vorgeben. Das könnte nicht nur die Sicherheit der Versorgung beeinträchtigen, sondern auch das Investitionsverhalten.

Die Kommission macht kein Geheimnis daraus, dass sie die Preisbildung anhand der Grenzkosten, wie sie gegenwärtig praktiziert wird, nach wie vor für das beste Modell des Stromhandels hält. Es sei das effizienteste Modell und die Verbraucher hätten davon lange profitiert. Eine Orientierung der Strompreise an den durchschnittlichen Gestehungskosten werfe die Frage auf, ob Kraftwerke, die höhere Kosten hätten als der Durchschnitt, dann noch Leistung anbieten würden.

* Finnland, Estland, Litauen, Irland, Slowenien, Griechenland, Zypern − auf diese Länder entfallen rund 15 % des Gasverbrauchs in der EU.

Mittwoch, 23.03.2022, 15:11 Uhr
Tom Weingärtner

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