Die Europäische Kommission hat das Verbot für die Verwendung von Emissionsgutschriften aus den sogenannten Industriegas-Projekten formell angenommen.
Damit dürfen ab dem 1. Mai 2013 in das EU-Emissionshandelssystem keine zertifizierten Emissionsgutschriften (CER) aus CDM-Projekten mehr eingebracht werden, wenn diese durch den Abbau von Industriegasen erwirtschaftet wurden. Betroffen sind das bei der Produktion des Kühlmittels H-FCKW-22 anfallende HFC-23 sowie das als Lachgas bekannte N2O, das etwa bei der Herstellung von Nylon oder anderen
Donnerstag, 9.06.2011, 09:05 Uhr
Kai Eckert
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