E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Gas - EU macht Häfen für russisches LNG dicht
Quelle: Shutterstock / Wojciech Wrzesien
Gas

EU macht Häfen für russisches LNG dicht

Der Ministerat der EU hat das 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es soll auch den Verkauf von russischem LNG ausbremsen.
Die EU hält damit grundsätzlich am bisherigen Kurs ihrer Sanktionspolitik fest, die drei Ziele hat: Die Sanktionen sollen die russische Armee von allem abschneiden, was auf dem Schlachtfeld in der Ukraine oder für die Produktion von Waffen und anderem kriegswichtigem Gerät gebraucht wird. Sie sollen die Erlöse aus dem russischen Export minimieren. Und sie sollen verhindern, dass die Sanktionsmaßnahmen der EU umgangen werden.

Die jüngsten Beschlüsse zielen vor allem darauf, Schlupflöcher und Hintertüren im geltenden Sanktionsregime zu schließen. Durch sie kann Russland weiter Öl und Gas auf dem Weltmarkt verkaufen. Um das in Zukunft zu verhindern, will die EU ihre Häfen für den Umschlag von verflüssigtem Erdgas (LNG) aus Russland schließen.

Russische LNG-Lieferungen für Drittstaaten dürfen in spätestens neun Monaten nicht mehr über LNG-Terminals in Zeebrugge oder anderen Häfen der EU abgewickelt werden. Von den Maßnahmen seien 4 bis 6 bcm Flüssiggas betroffen betroffen, heißt es in Brüssel, etwa ein Prozent des globalen LNG-Angebotes.

Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen könne Moskau weniger LNG auf dem Weltmarkt verkaufen. Die lange Übergangsfrist wird in Brüssel damit begründet, dass der europäische Gesetzgeber nicht schneller in geltende Verträge eingreifen kann. Ein Rolle hat bei der Entscheidung außerdem gespielt, dass der Vertrag Russlands mit der Ukraine über den Transit von russischem Gas Ende des Jahres ausläuft.

Keine Reparatur, keine Investitionen

Das russische Flüssiggas darf auch nicht mehr in LNG-Terminals der EU gelöscht werden, die nicht an das europäische Übertragungsnetz angeschlossen sind. Dabei handelt es sich um Anlagen, über die vor allem die Industrie beliefert wird. Öl- und Gastanker, die russische Ware transportieren, können außerdem keine Dienstleistungen (z.B. Reparaturen oder Versorgungsleistungen) aus der EU mehr in Anspruch nehmen. Damit soll der Export von russischem Öl und Gas in Drittstaaten zumindest erschwert werden.

Die Ausfuhr von Anlagen und Maschinen, die zum Bau neuer LNG-Terminals in Russland oder zum Betrieb solcher Anlagen benötigt werden, wird verboten. Unternehmen aus der EU dürfen auch nicht in die russische LNG-Infrastruktur investieren.

Schiffe, die sich an der Umgehung von Sanktionen beteiligen, können gelistet werden und dürfen europäische Häfen nicht mehr anlaufen. Zunächst wurden 27 Schiffe gelistet. Davon verspricht man sich in Brüssel auch eine bessere Durchsetzung des bereits 2023 verhängten Preisdeckels für russisches Öl.

Ausweitung der Sanktionen im Finanzsektor

Der russische Energieexport ist indirekt auch von der Ausweitung der Sanktionen im Finanzbereich betroffen. So dürfen europäische Banken keine Transaktionen mehr über das russische SPFS abwickeln, mit dem Russland den Ausschluss aus dem globalen Finanzinformationsystem SWIFT unterlaufen will. Der Sanktionsbeschluss erlaubt es dem EU-Ministerrat auch, Banken aus Drittstaaten zu listen, die SPFS nutzen. Solche Unternehmen dürfen keine Geschäfte mit Unternehmen in der EU mehr abwickeln.

Die EU will in Zukunft verstärkt auf russische Vermögenswerte zurückgreifen, um europäische Unternehmen für den Zugriff der russischen Behörden auf ihr Vermögen in Russland zu entschädigen. Europäische Energiekonzerne, die von Moskau enteignet wurden, könnten damit durch den Rückgriff auf russisches Vermögen in der EU entschädigt werden.

Deutschland hat in den Verhandlungen über die Ausweitung der Sanktionen verhindert, dass auch Tochterfirmen europäischer Unternehmen in Drittstaaten im vollen Umfang in das Sanktionsregime einbezogen werden. Sie sollen vorerst nicht verpflichtet werden, ihren Kunden die Weitergabe von Lieferungen an Russland, auch indirekt, zu verbieten. In Berlin fürchtet man, dass der Schaden einer sogenannten „No-Russia-Clause“ für die europäischen Firmen größer wäre als für Russland. Vom Tisch ist die Idee damit noch nicht. Die EU-Kommission soll jetzt untersuchen, ob das wirklich der Fall wäre.

Montag, 24.06.2024, 13:03 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Gas - EU macht Häfen für russisches LNG dicht
Quelle: Shutterstock / Wojciech Wrzesien
Gas
EU macht Häfen für russisches LNG dicht
Der Ministerat der EU hat das 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es soll auch den Verkauf von russischem LNG ausbremsen.
Die EU hält damit grundsätzlich am bisherigen Kurs ihrer Sanktionspolitik fest, die drei Ziele hat: Die Sanktionen sollen die russische Armee von allem abschneiden, was auf dem Schlachtfeld in der Ukraine oder für die Produktion von Waffen und anderem kriegswichtigem Gerät gebraucht wird. Sie sollen die Erlöse aus dem russischen Export minimieren. Und sie sollen verhindern, dass die Sanktionsmaßnahmen der EU umgangen werden.

Die jüngsten Beschlüsse zielen vor allem darauf, Schlupflöcher und Hintertüren im geltenden Sanktionsregime zu schließen. Durch sie kann Russland weiter Öl und Gas auf dem Weltmarkt verkaufen. Um das in Zukunft zu verhindern, will die EU ihre Häfen für den Umschlag von verflüssigtem Erdgas (LNG) aus Russland schließen.

Russische LNG-Lieferungen für Drittstaaten dürfen in spätestens neun Monaten nicht mehr über LNG-Terminals in Zeebrugge oder anderen Häfen der EU abgewickelt werden. Von den Maßnahmen seien 4 bis 6 bcm Flüssiggas betroffen betroffen, heißt es in Brüssel, etwa ein Prozent des globalen LNG-Angebotes.

Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen könne Moskau weniger LNG auf dem Weltmarkt verkaufen. Die lange Übergangsfrist wird in Brüssel damit begründet, dass der europäische Gesetzgeber nicht schneller in geltende Verträge eingreifen kann. Ein Rolle hat bei der Entscheidung außerdem gespielt, dass der Vertrag Russlands mit der Ukraine über den Transit von russischem Gas Ende des Jahres ausläuft.

Keine Reparatur, keine Investitionen

Das russische Flüssiggas darf auch nicht mehr in LNG-Terminals der EU gelöscht werden, die nicht an das europäische Übertragungsnetz angeschlossen sind. Dabei handelt es sich um Anlagen, über die vor allem die Industrie beliefert wird. Öl- und Gastanker, die russische Ware transportieren, können außerdem keine Dienstleistungen (z.B. Reparaturen oder Versorgungsleistungen) aus der EU mehr in Anspruch nehmen. Damit soll der Export von russischem Öl und Gas in Drittstaaten zumindest erschwert werden.

Die Ausfuhr von Anlagen und Maschinen, die zum Bau neuer LNG-Terminals in Russland oder zum Betrieb solcher Anlagen benötigt werden, wird verboten. Unternehmen aus der EU dürfen auch nicht in die russische LNG-Infrastruktur investieren.

Schiffe, die sich an der Umgehung von Sanktionen beteiligen, können gelistet werden und dürfen europäische Häfen nicht mehr anlaufen. Zunächst wurden 27 Schiffe gelistet. Davon verspricht man sich in Brüssel auch eine bessere Durchsetzung des bereits 2023 verhängten Preisdeckels für russisches Öl.

Ausweitung der Sanktionen im Finanzsektor

Der russische Energieexport ist indirekt auch von der Ausweitung der Sanktionen im Finanzbereich betroffen. So dürfen europäische Banken keine Transaktionen mehr über das russische SPFS abwickeln, mit dem Russland den Ausschluss aus dem globalen Finanzinformationsystem SWIFT unterlaufen will. Der Sanktionsbeschluss erlaubt es dem EU-Ministerrat auch, Banken aus Drittstaaten zu listen, die SPFS nutzen. Solche Unternehmen dürfen keine Geschäfte mit Unternehmen in der EU mehr abwickeln.

Die EU will in Zukunft verstärkt auf russische Vermögenswerte zurückgreifen, um europäische Unternehmen für den Zugriff der russischen Behörden auf ihr Vermögen in Russland zu entschädigen. Europäische Energiekonzerne, die von Moskau enteignet wurden, könnten damit durch den Rückgriff auf russisches Vermögen in der EU entschädigt werden.

Deutschland hat in den Verhandlungen über die Ausweitung der Sanktionen verhindert, dass auch Tochterfirmen europäischer Unternehmen in Drittstaaten im vollen Umfang in das Sanktionsregime einbezogen werden. Sie sollen vorerst nicht verpflichtet werden, ihren Kunden die Weitergabe von Lieferungen an Russland, auch indirekt, zu verbieten. In Berlin fürchtet man, dass der Schaden einer sogenannten „No-Russia-Clause“ für die europäischen Firmen größer wäre als für Russland. Vom Tisch ist die Idee damit noch nicht. Die EU-Kommission soll jetzt untersuchen, ob das wirklich der Fall wäre.

Montag, 24.06.2024, 13:03 Uhr
Tom Weingärtner

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.