Die Mitgliedsstaaten der EU können sich bei der Umsatzbesteuerung von Emissionsrechten im Europäischen Emissionshandels-System (EU-EHS) in den nächsten Jahren für das „reversed charge"-Verfahren entscheiden.
Das haben die Finanzminister der EU am 2. Dezember in Brüssel beschlossen. Sie akzeptierten einen Vorschlag der EU-Kommission, die damit gegen den sogenannten Karussell-Betrug vorgehen will. Beim „reversed charge"-Verfahren muss die Mehrwertsteuer nicht mehr vom Verkäufer, sondern vom Käufer an den Fiskus entrichtet werden. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2015 befristet. Bis dahin kön
Donnerstag, 3.12.2009, 10:03 Uhr
Tom Weingärtner
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