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Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben sich endgültig darauf verständigt, welche Investitionen in Zukunft als „grün“ gelten.
Die „Taxonomie-Verordnung“ definiert, welche Investitionen als nachhaltig oder klimafreundlich gelten und mit „grünen“ Finanzprodukten finanziert werden dürfen. Investoren sollen in die Lage versetzt werden, umweltfreundliche und nachhaltige Projekte nach europaweit gültigen Klassifikation zu identifizieren.Ein erster Kompromiss war Anfang des Monats erzielt worden,
Dienstag, 17.12.2019, 13:55 Uhr
Tom Weingärtner
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