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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Länder verständigen sich auf verpflichtende Gasreserven
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

EU-Länder verständigen sich auf verpflichtende Gasreserven

Die EU-Länder unterstützen ein geplantes Gesetz für verpflichtende Gasreserven in der EU, um die Energieversorgung im nächsten Winter zu sichern. 
(dpa) − In ihrem Verhandlungsmandat legten Vertreter der EU-Staaten jedoch fest, dass die Verpflichtung 2026 auslaufen soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Gasreserven dieses Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt sein sollen, und in den nächsten Jahren zu dem gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Auch das Parlament hatte seine Position schon festgelegt, somit können die Verhandlungen beginnen, damit das Gesetz rechtzeitig zum Winter in Kraft tritt.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen − laut einem Vorschlag der Kommission sollen Gas-Importe bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Genauere Pläne dazu will die Behörde kommende Woche vorlegen.

Die EU-Staaten verständigten sich darauf, Vorräte an Flüssiggas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetzwerke der anderen EU-Länder gekoppelt sind.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Betreiber von Gasspeichern künftig eine Lizenz erhalten müssen, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

Auch in Deutschland wurden gibt es entsprechende Vorschriften erlassen. Ziel der Bundesregierung ist es, folgende Mindestfüllstände zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Über die Einhaltung der Vorgaben müssen die Speicherbetreiber Nachweise erbringen. Auch darüber, dass am 1. August ein Füllstand herrscht, der die nachfolgenden Ziele "nicht gefährdet". Um das alles zu erreichen, wurden vom Gesetzgeber mehrere Maßnahmen definiert und der Marktgebietsverantwortliche mit entsprechenden Werkzeugen ausgestattet.

Mittwoch, 11.05.2022, 16:43 Uhr
dpa / Günter Drewnitzky
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EU-Länder verständigen sich auf verpflichtende Gasreserven
Die EU-Länder unterstützen ein geplantes Gesetz für verpflichtende Gasreserven in der EU, um die Energieversorgung im nächsten Winter zu sichern. 
(dpa) − In ihrem Verhandlungsmandat legten Vertreter der EU-Staaten jedoch fest, dass die Verpflichtung 2026 auslaufen soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Gasreserven dieses Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt sein sollen, und in den nächsten Jahren zu dem gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Auch das Parlament hatte seine Position schon festgelegt, somit können die Verhandlungen beginnen, damit das Gesetz rechtzeitig zum Winter in Kraft tritt.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen − laut einem Vorschlag der Kommission sollen Gas-Importe bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Genauere Pläne dazu will die Behörde kommende Woche vorlegen.

Die EU-Staaten verständigten sich darauf, Vorräte an Flüssiggas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetzwerke der anderen EU-Länder gekoppelt sind.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Betreiber von Gasspeichern künftig eine Lizenz erhalten müssen, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

Auch in Deutschland wurden gibt es entsprechende Vorschriften erlassen. Ziel der Bundesregierung ist es, folgende Mindestfüllstände zu erreichen:
  • 80 % am 1. Oktober
  • 90 % am 1. November
  • 40 % am 1. Februar
Über die Einhaltung der Vorgaben müssen die Speicherbetreiber Nachweise erbringen. Auch darüber, dass am 1. August ein Füllstand herrscht, der die nachfolgenden Ziele "nicht gefährdet". Um das alles zu erreichen, wurden vom Gesetzgeber mehrere Maßnahmen definiert und der Marktgebietsverantwortliche mit entsprechenden Werkzeugen ausgestattet.

Mittwoch, 11.05.2022, 16:43 Uhr
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