(VDEW eu-flash) - Die Europäische Kommission richtete am 09.01.2004 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien: Das Land wird aufgefordert, seine Verfahren zur Vergabe von Konzessionen für Wasserkraftwerke zu ändern, die gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstoßen.
Beanstandet wird vor allem, dass bei der Erneuerung von Konzessionen für Wasserkraftwerke der scheidende Konzessionär gegenwärtig Vorteile genießt, wenn er und andere Bewerber gleichwertige Angebote eingereicht haben. Potenzielle Bewerber würden somit entmutigt. Ebenso kritisiert wird die Vorzugsbehandlung für Gebietskörperschaften und von diesen kontrollierten Gesellschaften in der Region Trie
Freitag, 5.03.2004, 14:39 Uhr
Redaktion
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