Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Die EU-Kommission hat die Verlängerung der Notfallmaßnahmen für die Strom- und Gasmärkte vorgeschlagen, die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ergriffen wurden.
Der Ministerrat hatte sich Ende vergangenen Jahres auf drei Notverordnungen verständigt, mit denen die Krise auf den Energiemärkten überwunden werden sollte: Mit dem gemeinsamen Gaseinkauf sollten die Einkaufspreise gesenkt und stabilisiert werden, für den Fall von Lieferengpässen sollte die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Der „Gas-Solidaritätsmechanismus“, der Ende des Jahres auslaufen würde, verpflichtet die Gasnetzbetreiber zu mehr Transparenz und gibt der europäischen Regulierungsbehörde „ACER“ mehr Zuständigkeiten, insbesondere auf dem LNG-Markt.
Mit dem sogenannten „Marktkorrektur-Mechanismus“(MCM), der bis Ende Februar 2024 wirkt, geht die EU gegen hohe Gaspreise und exzessive Preisschwankungen vor. Der MCM kann aktiviert werden, wenn die Notierungen am Gashub TTF (Title Transfer Facility) in den Niederlanden 180
Euro/MWh überschreiten und mindestens 35
Euro über den Importpreisen liegen. Der MCM wurde gegen den Widerstand Deutschlands eingeführt aber bislang nicht aktiviert. Die Großhandelspreise für Gas bewegen sich aktuell um die 45
Euro/MWh.
Schließlich wurde die Genehmigung von Windrädern, PV-Anlagen oder zum Ausbau der Stromnetze beschleunigt. Solaranlagen müssen danach in drei, der Ersatz von Windrädern („Repowering“) in sechs Monaten genehmigt werden. Für Wärmepumpen unter 50
MW Leistung beträgt die Frist einen Monat, für größere Anlagen drei Monate. Ist die Genehmigung in den genannten Fristen nicht erteilt, gilt das Projekt als genehmigt. Die Regeln zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren gelten bis Ende Juni 2024. Die Maßnahmen zur schnelleren Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wurden inzwischen dauerhaft in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) aufgenommen. Sie muss jedoch erst 2025 umgesetzt werden. Andere Maßnahmen sind Teil der geplanten Reform des Marktdesigns(EMD), die von den Energieministern aber noch nicht verabschiedet wurde.
Provisorische VerlängerungDie Kommission will die Notfallmaßnahmen deswegen zunächst provisorisch verlängern. Das wäre durch eine Verordnung des Ministerrates für höchstens ein Jahr möglich. Das Europäische Parlament muss der Verordnung nicht zustimmen. Die Kommission hofft, dass die Energieminister, die am 5.
Dezember nach Brüssel kommen, ihren Vorschlag noch in diesem Jahr akzeptieren.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und den Netzausbau bis Ende Juni 2025 verlängert werden soll. Bereits jetzt würden insbesondere Windkraftanlagen an Land schneller genehmigt, sagt die Vorsitzende des BDEW, Kerstin Andreae. Sie mahnt gleichzeitig eine rasche Umsetzung der RED III an.
Skeptisch sehe man dagegen die Verlängerung der Maßnahmen gegen überhöhte Gaspreise. Ihre Wirksamkeit sei von der Kommission noch nicht geprüft worden. Mit der Gasversorgungssicherheits-Verordnung verfüge die EU über ein angemessenes Instrumentarium, so Andreae. Es gehe jetzt darum, aus dem Krisenmodus wieder in ein „geordnetes Geschehen“ zu kommen: „Es darf keinen Automatismus geben, Maßnahmen, die für eine konkrete Krisensituation entwickelt wurden, dauerhaft zu verankern.“
Kritik übt die BDEW-Vorsitzende auch an der Verlängerung des MCM. Obwohl er bislang nicht angewendet wurde, habe er Auswirkungen auf das Verhalten der Akteure an den Märkten: „Diesen negativen Folgewirkungen steht kein direkter Nutzen gegenüber.“ Daran sollten die Energieminister denken, bevor sie der Verlängerung zustimmten.
Mittwoch, 29.11.2023, 12:43 Uhr
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