Die Europäische Kommission hat am 6. April mehrere Mitgliedstaaten abgemahnt und ihnen mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht, nachdem diese geltendes EU-Recht zur Bekämpfung des Klimawandels nicht oder nicht fristgerecht umgesetzt haben.
Damit will die Brüsseler Behörde sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihrer Berichtspflicht gemäß dem Kioto-Protokoll und der Klimarahmenkonvention der UNO nachkommen. Außerdem soll durch diese Maßnahmen das europäische Emissionshandelssystem voll funktionsfähig gemacht werden. Wegen Verzögerungen bei der Übermittlung und Bewertung der nationalen Zuteilungspläne habe die Kommissi
Donnerstag, 6.04.2006, 17:18 Uhr
Kai Eckert
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