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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Kommission legt Vorschläge zur Gasmarktreform vor
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
Europaeische Union

EU-Kommission legt Vorschläge zur Gasmarktreform vor

Die EU-Kommission präsentiert ihr überarbeitetes EU-Gasmarktpaket und unterbreitet damit erstmals konkrete Vorschläge für den Wasserstoffmarkt auf europäischer Ebene. 
Zuoberst steht die Dekarbonisierung des europäischen Gasmarktes. Unter dieser Prämisse stellten der für den europäischen Green Deal zuständige EU-Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans und die Energiekommissarin Kadri Simson am 15. Dezember ein Gesetzespaket vor. Dieses soll die Einführung erneuerbarer, kohlenstoffarmer Gase − Wasserstoff eingeschlossen − erleichtern und die europaweite Sicherheit der Gasversorgung gewährleisten. Die Gesetzesvorschläge werden nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert. 

Bei der Vorstellung der Regelungen brachen die Kommissare eine Lanze für den kohlenstoffarmen Wasserstoff. "Europa muss sich von den fossilen Brennstoffen verabschieden und zu saubereren Energiequellen übergehen", erklärte Timmermans. Fossiles Gas müsse durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff, ersetzt werden. "Mit den heutigen Vorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für den grünen Übergang in unserem Gassektor und fördern die Verwendung sauberer Gase", betonte Simson.

Europa soll als Vorreiter Marktregeln festlegen

Als Schlüsselelement dieses Übergangs nannte die Kommissarin die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarktes mit entsprechender Infrastruktur: "Wir wollen, dass Europa eine Vorreiterrolle übernimmt und als erstes Land der Welt die Marktregeln für diesen wichtigen Energieträger und seine Speicherung festlegt."

Zu der vorgelegten Revision des Gasmarktpakets gehören die Gasmarktrichtlinie (GasmarktRL) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasnetzeVO). Folgende Punkte führt die Kommission zur Reform auf:

Im Bereich Wasserstoffnetzregulierung:
  • Die EU-Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass auch die Betreiber von Wasserstoffnetzen vertikal entflochten sind. Der Netzbetrieb ist dementsprechend von den Aufgaben der Produktion oder der Versorgung zu trennen, wie bei Strom und Gas (dagegen nicht bei Öl).
  • Zudem muss der Wasserstoffnetzbetrieb rechtlich, organisatorisch und buchhalterisch vom Strom- und Gasnetzbetrieb entflochten sein.
  • Für die Wasserstoffnetze sollen die Mitgliedsstaaten einen regulierten Zugang Dritter schaffen − auf Basis veröffentlicher Netzentgelte, die sich objektiv und ohne Diskriminierung bei den Netznutzern anwenden lassen. Bis Ende 2030 steht es den EU-Ländern frei, ihren Zugang zu den Wasserstoffnetzen zu regulieren. Als Zugangssystem können sie stattdessen einen verhandelten Netzzugang gewähren, basierend auf Transparenz, Objektivität und Diskriminierungsfreiheit.
Die Einführung einer für Wasserstoffnetze separaten "Regulated Asset Base" − kurz RAB − soll die Kosten für die Netzinvestitionen erfassen und als Basis für die Entgeltkalkulation dienen. Dadurch will die Kommission sicherstellen, dass die Netzentgelte einer Sparte ausschließlich der Refinanzierung dieser Sparte dienen. 
​Im Bereich Wasserstoffzertifizierung:
  • Als "low carbon hydrogen" definiert die Kommission Wasserstoff, der aus nicht erneuerbaren Energiequellen stammt und mindestens 70 % CO2-Reduktion erreicht. Die Zertifizierung soll auf Ebene der Nationalstaaten erfolgen.
  • Für die Zertifizierung von erneuerbaren Gasen verweist die Kommission auf die Renewable Energy Directive (RED II) und ihren Vorschlag zur Überarbeitung dieser (RED III) vom Juli. 
Im Bereich Wasserstoffspeicher-Regulierung und Gasversorgungssicherheit:
  • Die EU-Länder sollen einen regulierten Zugang zu Wasserstoffspeichern einführen. Im Gegensatz zu Wasserstoffnetzen sieht die Kommission hier keinen verhandelten Zugang vor. 
  • Gleichzeitig will die Kommission Langzeitverträge mit Erdgas bis 2049
    verbieten. Um Engpässe in der Energieversorgung zu vermeiden, sollen die EU-Länder jedoch gemeinsame Gaseinkäufe tätigen und strategische Reserven anlegen. Verschiedene Maßnahmen stehen ihnen hierzu frei: Etwa können sie die Netznutzer dazu verpflichten, eine Mindestreserve in Speichern vorzuhalten. Über Ausschreibungsverfahren könnte zudem die Buchung von Speicherkapazitäten angereizt werden. 
Zudem schlagen die EU-Kommissare auch strenge Vorschriften für den Methanschlupf aus Gas, Öl und Kohle vor, um die Emissionen in diesen Sektoren bis 2030 um 80 % zu senken.

Bezogen auf die Methanemissionen der Energieimporte in die EU, sieht die Kommission einen zweistufigen Ansatz vor: 
  • Zunächst müssen die Importeure fossiler Brennstoffe Informationen darüber vorlegen, wie ihre Lieferanten ihre Emissionen messen, melden und überprüfen.
  • In einem zweiten Schritt will die Kommission einen diplomatischen Dialog mit internationalen Partnern aufnehmen und die Methanverordnung bis 2025 mit dem Ziel prüfen, strengere Maßnahmen einzuführen.

Mittwoch, 15.12.2021, 15:23 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Europaeische Union - EU-Kommission legt Vorschläge zur Gasmarktreform vor
Quelle: iStock / FrankyDeMeyer
Europaeische Union
EU-Kommission legt Vorschläge zur Gasmarktreform vor
Die EU-Kommission präsentiert ihr überarbeitetes EU-Gasmarktpaket und unterbreitet damit erstmals konkrete Vorschläge für den Wasserstoffmarkt auf europäischer Ebene. 
Zuoberst steht die Dekarbonisierung des europäischen Gasmarktes. Unter dieser Prämisse stellten der für den europäischen Green Deal zuständige EU-Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans und die Energiekommissarin Kadri Simson am 15. Dezember ein Gesetzespaket vor. Dieses soll die Einführung erneuerbarer, kohlenstoffarmer Gase − Wasserstoff eingeschlossen − erleichtern und die europaweite Sicherheit der Gasversorgung gewährleisten. Die Gesetzesvorschläge werden nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert. 

Bei der Vorstellung der Regelungen brachen die Kommissare eine Lanze für den kohlenstoffarmen Wasserstoff. "Europa muss sich von den fossilen Brennstoffen verabschieden und zu saubereren Energiequellen übergehen", erklärte Timmermans. Fossiles Gas müsse durch erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, wie Wasserstoff, ersetzt werden. "Mit den heutigen Vorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für den grünen Übergang in unserem Gassektor und fördern die Verwendung sauberer Gase", betonte Simson.

Europa soll als Vorreiter Marktregeln festlegen

Als Schlüsselelement dieses Übergangs nannte die Kommissarin die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarktes mit entsprechender Infrastruktur: "Wir wollen, dass Europa eine Vorreiterrolle übernimmt und als erstes Land der Welt die Marktregeln für diesen wichtigen Energieträger und seine Speicherung festlegt."

Zu der vorgelegten Revision des Gasmarktpakets gehören die Gasmarktrichtlinie (GasmarktRL) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasnetzeVO). Folgende Punkte führt die Kommission zur Reform auf:

Im Bereich Wasserstoffnetzregulierung:
  • Die EU-Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass auch die Betreiber von Wasserstoffnetzen vertikal entflochten sind. Der Netzbetrieb ist dementsprechend von den Aufgaben der Produktion oder der Versorgung zu trennen, wie bei Strom und Gas (dagegen nicht bei Öl).
  • Zudem muss der Wasserstoffnetzbetrieb rechtlich, organisatorisch und buchhalterisch vom Strom- und Gasnetzbetrieb entflochten sein.
  • Für die Wasserstoffnetze sollen die Mitgliedsstaaten einen regulierten Zugang Dritter schaffen − auf Basis veröffentlicher Netzentgelte, die sich objektiv und ohne Diskriminierung bei den Netznutzern anwenden lassen. Bis Ende 2030 steht es den EU-Ländern frei, ihren Zugang zu den Wasserstoffnetzen zu regulieren. Als Zugangssystem können sie stattdessen einen verhandelten Netzzugang gewähren, basierend auf Transparenz, Objektivität und Diskriminierungsfreiheit.
Die Einführung einer für Wasserstoffnetze separaten "Regulated Asset Base" − kurz RAB − soll die Kosten für die Netzinvestitionen erfassen und als Basis für die Entgeltkalkulation dienen. Dadurch will die Kommission sicherstellen, dass die Netzentgelte einer Sparte ausschließlich der Refinanzierung dieser Sparte dienen. 
​Im Bereich Wasserstoffzertifizierung:
  • Als "low carbon hydrogen" definiert die Kommission Wasserstoff, der aus nicht erneuerbaren Energiequellen stammt und mindestens 70 % CO2-Reduktion erreicht. Die Zertifizierung soll auf Ebene der Nationalstaaten erfolgen.
  • Für die Zertifizierung von erneuerbaren Gasen verweist die Kommission auf die Renewable Energy Directive (RED II) und ihren Vorschlag zur Überarbeitung dieser (RED III) vom Juli. 
Im Bereich Wasserstoffspeicher-Regulierung und Gasversorgungssicherheit:
  • Die EU-Länder sollen einen regulierten Zugang zu Wasserstoffspeichern einführen. Im Gegensatz zu Wasserstoffnetzen sieht die Kommission hier keinen verhandelten Zugang vor. 
  • Gleichzeitig will die Kommission Langzeitverträge mit Erdgas bis 2049
    verbieten. Um Engpässe in der Energieversorgung zu vermeiden, sollen die EU-Länder jedoch gemeinsame Gaseinkäufe tätigen und strategische Reserven anlegen. Verschiedene Maßnahmen stehen ihnen hierzu frei: Etwa können sie die Netznutzer dazu verpflichten, eine Mindestreserve in Speichern vorzuhalten. Über Ausschreibungsverfahren könnte zudem die Buchung von Speicherkapazitäten angereizt werden. 
Zudem schlagen die EU-Kommissare auch strenge Vorschriften für den Methanschlupf aus Gas, Öl und Kohle vor, um die Emissionen in diesen Sektoren bis 2030 um 80 % zu senken.

Bezogen auf die Methanemissionen der Energieimporte in die EU, sieht die Kommission einen zweistufigen Ansatz vor: 
  • Zunächst müssen die Importeure fossiler Brennstoffe Informationen darüber vorlegen, wie ihre Lieferanten ihre Emissionen messen, melden und überprüfen.
  • In einem zweiten Schritt will die Kommission einen diplomatischen Dialog mit internationalen Partnern aufnehmen und die Methanverordnung bis 2025 mit dem Ziel prüfen, strengere Maßnahmen einzuführen.

Mittwoch, 15.12.2021, 15:23 Uhr
Davina Spohn

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