(VDEW eu-flash) – Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember die neue slowenische Regelung zu Steuervergünstigungen bei der CO2-Steuer für konform mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt.
Danach werden Steuernachlässe für KWK-Betreiber und Unternehmen gewährt, die sich am EU-Emissionshandel beteiligen oder freiwillige Umweltverpflichtungen eingehen. Nach den geänderten Vorschriften wird ein Steuernachlass nur gewährt, wenn eine „ausreichende“ Reduktion der CO2-Emissionen gewährleistet ist.Hinweis: Artikel des VDEW eu-flash werden in powernews.org
Mittwoch, 28.12.2005, 09:54 Uhr
Redaktion
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