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Energie & Management > Österreich - EU-Kommission genehmigt EAG-Paket
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

EU-Kommission genehmigt EAG-Paket

Nach langen Verhandlungen bewilligte die Kommission das neue österreichische Ökostrom-Förderregime mit wenigen Änderungen. Diese sollen Ende Januar im Parlament beschlossen werden.
Die EU-Kommission billigte vor wenigen Tagen das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das das österreichische Bundesparlament im Sommer beschlossen hatte. Das teilte die Kommission am 20. Dezember mit. Gültig ist die Genehmigung bis 2030.

Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte in einer Aussendung, das Paket ermögliche Österreich, „die erneuerbaren Energien zu unterstützen, um sein Ziel einer 100 Prozent CO2-freien Stromerzeugung bis 2030 zu erreichen“. Gleichzeitig verzerre das Paket den Wettbewerb nicht. Im Wesentlichen erfolgt die Förderung des Ökostromausbaus künftig durch flexible Marktprämien und Investitionszuschüsse. Die Marktprämien ersetzen für neue Anlagen die bisherigen Einspeisetarife.

Strittig war im Rahmen des Notifizierungsverfahrens insbesondere, dass Österreich die Höhe der die flexiblen Marktprämien für die Windkraft frühestens ab 2024 per Ausschreibung ermitteln wollte. Vorgesehen war, deren Höhe bis dahin mittels Verordnung des Klima- und Energieministeriums (BMK) festzulegen und die Zuschläge aufgrund von Förderanträgen zu vergeben. Vor der Einführung eines Ausschreibungsmodells sollte eine Evaluierung erfolgen. Nun kommen die Ausschreibungen fix 2023, ihr jährliches Volumen beläuft sich auf mindestens 390.000 kW.

Bereits im kommenden Jahr kann zusätzlich zur Festlegung der Marktprämien per Verordnung eine Ausschreibung von bis zu 190.000 kW erfolgen. Überdies wird ab 2023 eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen durchgeführt. Deren Volumen beträgt mindestens 20.000 kW pro Jahr. Laut einer Aussendung des BMK muss Österreich der EU-Kommission 2024 einen „umfassenden Evaluierungsplan“ hinsichtlich des EAG-Pakets übermitteln. Weitere Anpassungen betreffen Detailfragen von untergeordneter Bedeutung sowie Formalia. Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) konstatierte, das Paket sei „die größte Reform des Strommarkts seit über 20 Jahren. Die EU hat uns mit ihrem grünen Licht für die Förderregeln des Ausbaus der erneuerbaren Energien Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre gegeben. Damit sind wir ein echter Vorreiter in ganz Europa“.

Die Änderungen müssen vom Bundesparlament mittels einer Novelle zum EAG-Paket beschlossen werden. Erfolgen soll dies Ende Januar, teilten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit. Für den 11. Januar ist die Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments, vorgesehen, für den 20. bzw. 21. Januar der Beschluss im Plenum. Die Zustimmung des Bundesrats als zweiter Parlamentskammer ist dann nur mehr eine Formalität.

Grundsätzlich einig

Eine grundsätzliche Einigung mit den Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos ist bereits erfolgt. Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen im Nationalrat, zeigte sich im Gespräch mit der Redaktion erfreut über den Kompromiss. Ministerin Gewessler sei es „im persönlichen Einsatz gelungen, schlimme Dinge abzuwenden. Insgesamt sind nur wenige Forderungen der EU-Kommission übrig geblieben“. Als „schlimm“ bezeichnet Hammer vor allem, dass die Kommission die Genehmigung des Pakets ursprünglich nur für drei bis fünf Jahre erteilen wollte, nicht zuletzt wegen der neuen Beihilfenrichtlinien der EU: „Damit hätten wir die Ökostromförderung alle paar Jahre neu verhandeln müssen.“ Bei einem Gespräch mit Vestager sei es Gewessler kurz vor dem Weltklimagipfel COP 26 in Glasgow gelungen, dies zu verhindern. Auf ihrer Bahnfahrt zur COP habe die Ministerin in Brüssel Halt gemacht, um die Vizepräsidentin zu treffen. Laut Hammer verfügt Österreich nun über einen „langen Zeitraum mit stabilen Regeln. Das ist sehr erfreulich“.

Ihren „Zoll“ verlangte indessen nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die Opposition in Österreich. Alois Schroll, der Energiesprecher der SPÖ, setzte seine Forderung durch, die sogenannte „Erneuerbaren-Förderpauschale“ für kommendes Jahr mit Null anzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zu den Stromnetztarifen, den sämtliche Kunden für die Netznutzung zu bezahlen haben. Wie Ende November berichtet, wird auch der „Erneuerbaren-Förderbeitrag“ (bislang „Ökostromförderbeitrag“), den die Endkunden zu bezahlen haben, für 2022 mit 0 Cent/kWh festgesetzt. Somit finanziert Österreich die Ökostromförderung im kommenden Jahr zur Gänze über den Markt und nicht durch Beiträge der Stromkunden.

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Nach langen Verhandlungen mit der Kommission „hat die Regierung diese Kurve im letzten Moment geschafft. Für den Start des Ausbaus der erneuerbaren Energien im nächsten Jahr sind das sehr gute Nachrichten“, konstatierte Verbandspräsident Michael Strugl, der Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund.

Montag, 20.12.2021, 15:31 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - EU-Kommission genehmigt EAG-Paket
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EU-Kommission genehmigt EAG-Paket
Nach langen Verhandlungen bewilligte die Kommission das neue österreichische Ökostrom-Förderregime mit wenigen Änderungen. Diese sollen Ende Januar im Parlament beschlossen werden.
Die EU-Kommission billigte vor wenigen Tagen das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das das österreichische Bundesparlament im Sommer beschlossen hatte. Das teilte die Kommission am 20. Dezember mit. Gültig ist die Genehmigung bis 2030.

Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte in einer Aussendung, das Paket ermögliche Österreich, „die erneuerbaren Energien zu unterstützen, um sein Ziel einer 100 Prozent CO2-freien Stromerzeugung bis 2030 zu erreichen“. Gleichzeitig verzerre das Paket den Wettbewerb nicht. Im Wesentlichen erfolgt die Förderung des Ökostromausbaus künftig durch flexible Marktprämien und Investitionszuschüsse. Die Marktprämien ersetzen für neue Anlagen die bisherigen Einspeisetarife.

Strittig war im Rahmen des Notifizierungsverfahrens insbesondere, dass Österreich die Höhe der die flexiblen Marktprämien für die Windkraft frühestens ab 2024 per Ausschreibung ermitteln wollte. Vorgesehen war, deren Höhe bis dahin mittels Verordnung des Klima- und Energieministeriums (BMK) festzulegen und die Zuschläge aufgrund von Förderanträgen zu vergeben. Vor der Einführung eines Ausschreibungsmodells sollte eine Evaluierung erfolgen. Nun kommen die Ausschreibungen fix 2023, ihr jährliches Volumen beläuft sich auf mindestens 390.000 kW.

Bereits im kommenden Jahr kann zusätzlich zur Festlegung der Marktprämien per Verordnung eine Ausschreibung von bis zu 190.000 kW erfolgen. Überdies wird ab 2023 eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Wasserkraftanlagen durchgeführt. Deren Volumen beträgt mindestens 20.000 kW pro Jahr. Laut einer Aussendung des BMK muss Österreich der EU-Kommission 2024 einen „umfassenden Evaluierungsplan“ hinsichtlich des EAG-Pakets übermitteln. Weitere Anpassungen betreffen Detailfragen von untergeordneter Bedeutung sowie Formalia. Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) konstatierte, das Paket sei „die größte Reform des Strommarkts seit über 20 Jahren. Die EU hat uns mit ihrem grünen Licht für die Förderregeln des Ausbaus der erneuerbaren Energien Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre gegeben. Damit sind wir ein echter Vorreiter in ganz Europa“.

Die Änderungen müssen vom Bundesparlament mittels einer Novelle zum EAG-Paket beschlossen werden. Erfolgen soll dies Ende Januar, teilten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit. Für den 11. Januar ist die Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments, vorgesehen, für den 20. bzw. 21. Januar der Beschluss im Plenum. Die Zustimmung des Bundesrats als zweiter Parlamentskammer ist dann nur mehr eine Formalität.

Grundsätzlich einig

Eine grundsätzliche Einigung mit den Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos ist bereits erfolgt. Lukas Hammer, der Energiesprecher der Grünen im Nationalrat, zeigte sich im Gespräch mit der Redaktion erfreut über den Kompromiss. Ministerin Gewessler sei es „im persönlichen Einsatz gelungen, schlimme Dinge abzuwenden. Insgesamt sind nur wenige Forderungen der EU-Kommission übrig geblieben“. Als „schlimm“ bezeichnet Hammer vor allem, dass die Kommission die Genehmigung des Pakets ursprünglich nur für drei bis fünf Jahre erteilen wollte, nicht zuletzt wegen der neuen Beihilfenrichtlinien der EU: „Damit hätten wir die Ökostromförderung alle paar Jahre neu verhandeln müssen.“ Bei einem Gespräch mit Vestager sei es Gewessler kurz vor dem Weltklimagipfel COP 26 in Glasgow gelungen, dies zu verhindern. Auf ihrer Bahnfahrt zur COP habe die Ministerin in Brüssel Halt gemacht, um die Vizepräsidentin zu treffen. Laut Hammer verfügt Österreich nun über einen „langen Zeitraum mit stabilen Regeln. Das ist sehr erfreulich“.

Ihren „Zoll“ verlangte indessen nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die Opposition in Österreich. Alois Schroll, der Energiesprecher der SPÖ, setzte seine Forderung durch, die sogenannte „Erneuerbaren-Förderpauschale“ für kommendes Jahr mit Null anzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zu den Stromnetztarifen, den sämtliche Kunden für die Netznutzung zu bezahlen haben. Wie Ende November berichtet, wird auch der „Erneuerbaren-Förderbeitrag“ (bislang „Ökostromförderbeitrag“), den die Endkunden zu bezahlen haben, für 2022 mit 0 Cent/kWh festgesetzt. Somit finanziert Österreich die Ökostromförderung im kommenden Jahr zur Gänze über den Markt und nicht durch Beiträge der Stromkunden.

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie zeigte sich mit der Einigung zufrieden. Nach langen Verhandlungen mit der Kommission „hat die Regierung diese Kurve im letzten Moment geschafft. Für den Start des Ausbaus der erneuerbaren Energien im nächsten Jahr sind das sehr gute Nachrichten“, konstatierte Verbandspräsident Michael Strugl, der Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund.

Montag, 20.12.2021, 15:31 Uhr
Klaus Fischer

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