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Energie & Management > Regenerative - EU-Kommission genehmigt deutsche Ausbaupläne für 2023
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative

EU-Kommission genehmigt deutsche Ausbaupläne für 2023

Die Europäische Kommission hat die deutschen Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich erlaubt.
Pünktlich vor Jahresende sind alle rechtlichen Wege frei, um den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in Deutschland von 2023 an umfassend zu beschleunigen. Die EU-Kommission erteilte am 21. Dezember ihre beihilferechtliche Genehmigung für die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023). Damit könnten alle dort vorgesehenen Beschleunigungs-Maßnahmen wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Minister Robert Habeck (Grüne) erklärte, mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind habe die Bundesregierung im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt.

2030 sollen 80 Prozent des Stroms erneuerbar sein

Die erneuerbaren Energien seien längst zum Standortfaktor geworden, bewertete der Minister. Die Gesetze zeigten einen klaren Weg zu einer treibhausgasneutralen Stromversorgung auf und legen das Ziel für 2030 auf einen Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent fest. „Dazu werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie massiv angehoben“, erläuterte Habeck.

Bereits am 1. Februar 2023 werde die erste Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 durchgeführt, kündigte der Minister an. Ebenfalls im Februar würden die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt gemacht.

Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern sollen. Dazu gehören
  • Bürgerenergie,
  • die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende,
  • der Netzanschluss von Solaranlagen,
  • mehr Raum für PV-Freiflächenanlagen
  • oder die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in die reguläre Förderung.
Mehr Windkraft auf See und Photovoltaik in der Fläche

Das WindSeeG 2023 beschleunige laut BMWK Planungs- und Genehmigungsverfahren und Netzanbindungs-Aufträge und vergrößere die auszuschreibenden Flächen deutlich. Es führt zudem ein neues Ausschreibungs-Segment für "nicht zentral voruntersuchte Flächen" ein.

Bereits Ende Juli sei der Grundsatz eingeführt worden, dass der Ausbau der Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse steht, und die Fördersätze für PV-Dachanlagen wurden deutlich angehoben. Auf dem letzten Energierat in diesem Jahr am 19. Dezember hatten die EU-Mitgliedstaaten zudem ebenfalls das überragende öffentliche Interesse und die Vorfahrt des Zubaus bei Genehmigung und Planung beschlossen.

Erstmals nach den neuen Leitlinien

Die Förderung nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.

Donnerstag, 22.12.2022, 15:56 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - EU-Kommission genehmigt deutsche Ausbaupläne für 2023
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative
EU-Kommission genehmigt deutsche Ausbaupläne für 2023
Die Europäische Kommission hat die deutschen Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich erlaubt.
Pünktlich vor Jahresende sind alle rechtlichen Wege frei, um den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in Deutschland von 2023 an umfassend zu beschleunigen. Die EU-Kommission erteilte am 21. Dezember ihre beihilferechtliche Genehmigung für die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023). Damit könnten alle dort vorgesehenen Beschleunigungs-Maßnahmen wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Minister Robert Habeck (Grüne) erklärte, mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind habe die Bundesregierung im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt.

2030 sollen 80 Prozent des Stroms erneuerbar sein

Die erneuerbaren Energien seien längst zum Standortfaktor geworden, bewertete der Minister. Die Gesetze zeigten einen klaren Weg zu einer treibhausgasneutralen Stromversorgung auf und legen das Ziel für 2030 auf einen Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent fest. „Dazu werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie massiv angehoben“, erläuterte Habeck.

Bereits am 1. Februar 2023 werde die erste Ausschreibung für Windenergie an Land nach dem EEG 2023 durchgeführt, kündigte der Minister an. Ebenfalls im Februar würden die ersten Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekannt gemacht.

Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Regelungen, die die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern sollen. Dazu gehören
  • Bürgerenergie,
  • die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende,
  • der Netzanschluss von Solaranlagen,
  • mehr Raum für PV-Freiflächenanlagen
  • oder die Integration von Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in die reguläre Förderung.
Mehr Windkraft auf See und Photovoltaik in der Fläche

Das WindSeeG 2023 beschleunige laut BMWK Planungs- und Genehmigungsverfahren und Netzanbindungs-Aufträge und vergrößere die auszuschreibenden Flächen deutlich. Es führt zudem ein neues Ausschreibungs-Segment für "nicht zentral voruntersuchte Flächen" ein.

Bereits Ende Juli sei der Grundsatz eingeführt worden, dass der Ausbau der Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse steht, und die Fördersätze für PV-Dachanlagen wurden deutlich angehoben. Auf dem letzten Energierat in diesem Jahr am 19. Dezember hatten die EU-Mitgliedstaaten zudem ebenfalls das überragende öffentliche Interesse und die Vorfahrt des Zubaus bei Genehmigung und Planung beschlossen.

Erstmals nach den neuen Leitlinien

Die Förderung nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich vorgegeben ist. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.

Donnerstag, 22.12.2022, 15:56 Uhr
Susanne Harmsen

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