Mit einer Änderung ihrer CO2-Handelsregister-Verordnung hat die EU-Kommission auf das so genannte Recycling von bereits genutzten CER-Emissionsgutschriften reagiert.
Die Regelungen sollen die neue Registerverordnung ergänzen, die bereits im Februar von den EU-Mitgliedstaaten abgesegnet worden war. Die Änderung der Vorschriften war erforderlich geworden, nachdem im März bereits genutzte zertifizierte Emissionsgutschriften (CER) in Umlauf gebracht worden waren.
Ein ungarisches Energieunternehmen hatte damals CER, die es selbst bereits zur Erf
Montag, 19.04.2010, 16:06 Uhr
Kai Eckert
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