E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Europaeische Union - EU-Komission verlängert Krisen-Maßnahmen
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

EU-Komission verlängert Krisen-Maßnahmen

Die EU hat die Lockerung der Beihilfenkontrolle bis Ende nächsten Jahres verlängert und zusätzlich ausgeweitet.
Die EU-Kommission hatte den Mitgliedsstaaten bereits im März erlaubt, jedem Unternehmen, das von steigenden Energiepreisen betroffen ist oder von den gegen Russland verhängten Sanktionen, mit bis zu 400.000 Euro unter die Arme zu greifen, ohne die sonst übliche Genehmigung aus Brüssel einzuholen.

Seit Juli dürfen die Regierungen auch Maßnahmen zur Befüllung der Gasspeicher sowie Investitionen in die erneuerbaren Energien und zur Modernisierung industrieller Prozesse unter bestimmten Bedingungen „freihändig“ unterstützen. Erleichtert wurden auch Subventionen für Firmen, die von Gasrationierungen betroffen sind oder Gas durch andere, fossile Brennstoffe, etwa Kohle, ersetzen müssen.

Diese Maßnahmen werden durch die neuen Leitlinien bis 31. Dezember 2023 verlängert und die Obergrenze pro Unternehmen wird auf 2 Millionen Euro angehoben. Außerdem dürfen die Mitgliedsstaaten den Großhandel an den Gas- und Strombörsen durch Garantien unterstützen. Viele Versorger können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt am Börsenhandel teilnehmen, weil sie dafür, wegen der gestiegenen Preise, immer höhere Summen hinterlegen müssen. Hier dürfen die Mitgliedsstaaten jetzt mit Garantien bis zu 90 Prozent des sogenannten Collaterals einspringen.

Anreize für Einsparungen und neue Technologien

Darüber hinaus erhalten sie mehr Spielraum bei der finanziellen Unterstützung von Firmen, die von steigenden Energiepreisen betroffen sind. Ihr Finanzbedarf darf jetzt nach dem gegenwärtigen oder dem Verbrauch in den Vorjahren berechnet werden. Firmen, die besonders hohe Summen erhalten, müssen sich im Gegenzug verpflichten, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu ergreifen. Muss ein Unternehmen rekapitalisiert werden, wie zum Beispiel Uniper, müssen Regierungen eine angemessene Verzinsung ihres Kapitals verlangen und verhindern, dass Boni und Dividenden ausgezahlt werden.

Mit den Krisen-Leitlinien verfolge die Kommission vier Ziele, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Die Mitgliedsstaaten könnten Unternehmen, die von der Energiekrise besonders betroffen seien, wirksam unterstützen und ihnen helfen, sich an das Umfeld höherer Energiepreise anzupassen. „Wir müssen zweitens dafür sorgen, dass es Anreize gibt, Energie einzusparen. Sonst wird sie immer knapper und die Preise steigen weiter.“ Drittens müsse weiter in emissionsarme Technologien investiert werden, um die Ursachen der Krise, die Abhängigkeit der EU von fossiler Energie, zu beseitigen. Schließlich gehe es darum zu verhindern, dass Unternehmen nur soviel Unterstützung erhielten, wie sie wirklich benötigten: „Sonst riskieren wir eine Fragmentierung des Binnenmarktes.“

Die jetzt beschlossene Erweiterung des Rechtsrahmens trage diesen Zielen Rechnung. Sie gebe den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität und durch die Verlängerung mehr Rechtssicherheit und Zeit, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise umzusetzen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die neuen Leitlinien begrüßt. Sie seien „ein gutes und richtiges Signal“, schafften Planungssicherheit und gäben den Mitgliedsstaaten den notwendigen Spielraum, um in der Krise „Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern“.

Montag, 31.10.2022, 13:02 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - EU-Komission verlängert Krisen-Maßnahmen
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union
EU-Komission verlängert Krisen-Maßnahmen
Die EU hat die Lockerung der Beihilfenkontrolle bis Ende nächsten Jahres verlängert und zusätzlich ausgeweitet.
Die EU-Kommission hatte den Mitgliedsstaaten bereits im März erlaubt, jedem Unternehmen, das von steigenden Energiepreisen betroffen ist oder von den gegen Russland verhängten Sanktionen, mit bis zu 400.000 Euro unter die Arme zu greifen, ohne die sonst übliche Genehmigung aus Brüssel einzuholen.

Seit Juli dürfen die Regierungen auch Maßnahmen zur Befüllung der Gasspeicher sowie Investitionen in die erneuerbaren Energien und zur Modernisierung industrieller Prozesse unter bestimmten Bedingungen „freihändig“ unterstützen. Erleichtert wurden auch Subventionen für Firmen, die von Gasrationierungen betroffen sind oder Gas durch andere, fossile Brennstoffe, etwa Kohle, ersetzen müssen.

Diese Maßnahmen werden durch die neuen Leitlinien bis 31. Dezember 2023 verlängert und die Obergrenze pro Unternehmen wird auf 2 Millionen Euro angehoben. Außerdem dürfen die Mitgliedsstaaten den Großhandel an den Gas- und Strombörsen durch Garantien unterstützen. Viele Versorger können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt am Börsenhandel teilnehmen, weil sie dafür, wegen der gestiegenen Preise, immer höhere Summen hinterlegen müssen. Hier dürfen die Mitgliedsstaaten jetzt mit Garantien bis zu 90 Prozent des sogenannten Collaterals einspringen.

Anreize für Einsparungen und neue Technologien

Darüber hinaus erhalten sie mehr Spielraum bei der finanziellen Unterstützung von Firmen, die von steigenden Energiepreisen betroffen sind. Ihr Finanzbedarf darf jetzt nach dem gegenwärtigen oder dem Verbrauch in den Vorjahren berechnet werden. Firmen, die besonders hohe Summen erhalten, müssen sich im Gegenzug verpflichten, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu ergreifen. Muss ein Unternehmen rekapitalisiert werden, wie zum Beispiel Uniper, müssen Regierungen eine angemessene Verzinsung ihres Kapitals verlangen und verhindern, dass Boni und Dividenden ausgezahlt werden.

Mit den Krisen-Leitlinien verfolge die Kommission vier Ziele, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Die Mitgliedsstaaten könnten Unternehmen, die von der Energiekrise besonders betroffen seien, wirksam unterstützen und ihnen helfen, sich an das Umfeld höherer Energiepreise anzupassen. „Wir müssen zweitens dafür sorgen, dass es Anreize gibt, Energie einzusparen. Sonst wird sie immer knapper und die Preise steigen weiter.“ Drittens müsse weiter in emissionsarme Technologien investiert werden, um die Ursachen der Krise, die Abhängigkeit der EU von fossiler Energie, zu beseitigen. Schließlich gehe es darum zu verhindern, dass Unternehmen nur soviel Unterstützung erhielten, wie sie wirklich benötigten: „Sonst riskieren wir eine Fragmentierung des Binnenmarktes.“

Die jetzt beschlossene Erweiterung des Rechtsrahmens trage diesen Zielen Rechnung. Sie gebe den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität und durch die Verlängerung mehr Rechtssicherheit und Zeit, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise umzusetzen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die neuen Leitlinien begrüßt. Sie seien „ein gutes und richtiges Signal“, schafften Planungssicherheit und gäben den Mitgliedsstaaten den notwendigen Spielraum, um in der Krise „Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern“.

Montag, 31.10.2022, 13:02 Uhr
Tom Weingärtner

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.