Die EU-Kommission sieht in der steuerlichen Freistellung von Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung von Kernkraftwerken (KKW) keine wettbewerbsverzerrende Beihilfe.
Eine entsprechende Entscheidung gab die Wettbewerbskommission um Mario Monti gestern in Brüssel bekannt.Die Behörde wies damit die Beschwerde mehrerer Kommunalunternehmen zurück, die in diesen Steuervorteilen eine illegale staatliche Beihilfe für die Atomindustrie sehen. Nach Auffassung der EU-Kommission wäre es jedoch nur wettbewerbswidrig, wenn bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige ge
Mittwoch, 12.12.2001, 08:51 Uhr
Michael Pecka
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