Regelungen über die Grundversorgung der Kommunen mit Gütern und Leistungen, die für das menschliche Dasein notwendig sind (Verkehrs- und Beförderungswesen, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe sowie Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung) ist und bleibt Sache der Mitgliedstaaten.
Im Vorlauf des neuen Binnenmarktpakets, das die EU-Kommission Mitte November vorgestellt hatte, war insbesondere der europäische Gewerkschaftsverband, EGB und der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) beunruhigt, die EU-Kommission könne Daseinsvorsorge den Gesetzen des Marktes zu überlassen. EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso konnte sie beruhigen und verwies auf d
Donnerstag, 29.11.2007, 10:41 Uhr
Rainer Lütkehus
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