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Bürger oder Vereinigungen werden nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtes Erster Instanz durch die europäische Klimapolitik nicht in ihren individuellen Rechten eingeschränkt.
Die Richter in Luxemburg wiesen die Klage einer Gruppe von Einzelklägern und Umweltverbänden gegen die vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament verabschiedeten Klimaziele der EU als unzulässig zurück.Die „Volksklage“ (People's Climate Case) war vor einem Jahr von Familien und Verbänden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Schweden, Kenia und den Fitsc
Mittwoch, 22.05.2019, 15:12 Uhr
Tom Weingärtner
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