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Energie & Management > Recht - EU-Gericht verhandelt Klage gegen Eon-RWE-Deal
Quelle: Shutterstock
Recht

EU-Gericht verhandelt Klage gegen Eon-RWE-Deal

Gegen die Zerschlagung von Innogy und das Tauschgeschäft zwischen Eon und RWE haben mehrere Wettbewerber geklagt. Nun wird in Brüssel über die Rechtmäßigkeit verhandelt.
Das Gericht der Europäischen Union verhandelt aktuell die Klage von mehreren deutschen Energieversorger gegen den Eon-RWE-Deal aus dem Jahr 2018. Von 15. bis 17. Juni hat sich das Gericht dafür Zeit genommen. Es hört dabei die Argumente der beiden Seiten. Zu einem Urteil wird es erst in einigen Wochen kommen.

Der sogenannte Eon-RWE-Deal liegt bereits eine Weile zurück, daher nochmal kurz zur Erinnerung: RWE und Eon haben ihn im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September 2019 kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.

Im Mai 2020 haben elf Unternehmen eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union gegen die Genehmigung des Eon-RWE-Deals durch die Europäische Kommission eingereicht. Sie stören sich an der Entscheidung der Kommission, „die Fusion ohne nennenswerte Auflagen freigegeben zu haben“. Mit dabei sind unter anderen die Mainova (Frankfurt), Enercity (Hannover), und die Teag (Erfurt). Unterstützung in der Sache erhalten die klagenden Unternehmen dabei vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Eon-RWE-Deal „nicht harmlos“

Bei der Anhörung vor Gericht warnte Ines Zenke als Vertreter der klagenden Energieversorger nochmals vor den Auswirkungen des Eon-RWE-Deals. Laut der Anwältin der Kanzlei Becker Büttner Held war dieses Geschäft bei weitem nicht so harmlos, „wie die Fusionsparteien gerne allen erzählen“. Es habe den deutschen Energiemarkt grundlegend umstrukturiert.

RWE und Eon beendeten mit dem Deal ihren jahrelangen Wettbewerb untereinander und teilten sich im Gegensatz die Märkte zu. Zenke sagte, die Kommission habe einen Beurteilungsfehler begangen, indem sie das nicht erkannt habe. Vor allem RWE als dominanter Stromerzeuger habe durch das Geschäft eine erhebliche Marktmacht bekommen.

Das sieht auch das Energieunternehmen Naturstrom so, das sich der Klage angeschlossen hat. Der Vorstandsvorsitzender Thomas E. Banning teilte dazu mit: „Ich warne eindringlich davor, den aktuell leidlich funktionierenden Wettbewerbsrahmen zu beschädigen, indem sich Eon und RWE ungestört als Hegemon ihrer jeweiligen Einflusssphären etablieren können.“ Die einvernehmliche Aufteilung von Einflusssphären zwischen den beiden Großkonzernen gefährde den fairen Wettbewerb im Energiemarkt.

Im Februar 2021 wurde weiterhin vor dem EU-Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Freigabe der Übernahme des Endkundengeschäfts und des Netzbetriebs von Innogy durch Eon eingereicht. Für diese Klage gibt es noch keinen Verhandlungstermin.

Donnerstag, 16.06.2022, 14:03 Uhr
Stefan Sagmeister
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EU-Gericht verhandelt Klage gegen Eon-RWE-Deal
Gegen die Zerschlagung von Innogy und das Tauschgeschäft zwischen Eon und RWE haben mehrere Wettbewerber geklagt. Nun wird in Brüssel über die Rechtmäßigkeit verhandelt.
Das Gericht der Europäischen Union verhandelt aktuell die Klage von mehreren deutschen Energieversorger gegen den Eon-RWE-Deal aus dem Jahr 2018. Von 15. bis 17. Juni hat sich das Gericht dafür Zeit genommen. Es hört dabei die Argumente der beiden Seiten. Zu einem Urteil wird es erst in einigen Wochen kommen.

Der sogenannte Eon-RWE-Deal liegt bereits eine Weile zurück, daher nochmal kurz zur Erinnerung: RWE und Eon haben ihn im März 2018 bekannt gegeben. Kern war die Zerschlagung der RWE-Tochter Innogy, deren Vertriebs- und Netzgeschäft von Eon übernommen wurde. RWE bekam im Gegenzug das Erzeugungsgeschäft mit erneuerbaren Energien von Eon und zudem Anteile an dem Versorger. Bereits im Juli 2019 hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, eine mögliche Zustimmung der EU-Kommission gerichtlich prüfen zu lassen. Im September 2019 kam dann trotzdem das finale Go aus Brüssel.

Im Mai 2020 haben elf Unternehmen eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union gegen die Genehmigung des Eon-RWE-Deals durch die Europäische Kommission eingereicht. Sie stören sich an der Entscheidung der Kommission, „die Fusion ohne nennenswerte Auflagen freigegeben zu haben“. Mit dabei sind unter anderen die Mainova (Frankfurt), Enercity (Hannover), und die Teag (Erfurt). Unterstützung in der Sache erhalten die klagenden Unternehmen dabei vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Eon-RWE-Deal „nicht harmlos“

Bei der Anhörung vor Gericht warnte Ines Zenke als Vertreter der klagenden Energieversorger nochmals vor den Auswirkungen des Eon-RWE-Deals. Laut der Anwältin der Kanzlei Becker Büttner Held war dieses Geschäft bei weitem nicht so harmlos, „wie die Fusionsparteien gerne allen erzählen“. Es habe den deutschen Energiemarkt grundlegend umstrukturiert.

RWE und Eon beendeten mit dem Deal ihren jahrelangen Wettbewerb untereinander und teilten sich im Gegensatz die Märkte zu. Zenke sagte, die Kommission habe einen Beurteilungsfehler begangen, indem sie das nicht erkannt habe. Vor allem RWE als dominanter Stromerzeuger habe durch das Geschäft eine erhebliche Marktmacht bekommen.

Das sieht auch das Energieunternehmen Naturstrom so, das sich der Klage angeschlossen hat. Der Vorstandsvorsitzender Thomas E. Banning teilte dazu mit: „Ich warne eindringlich davor, den aktuell leidlich funktionierenden Wettbewerbsrahmen zu beschädigen, indem sich Eon und RWE ungestört als Hegemon ihrer jeweiligen Einflusssphären etablieren können.“ Die einvernehmliche Aufteilung von Einflusssphären zwischen den beiden Großkonzernen gefährde den fairen Wettbewerb im Energiemarkt.

Im Februar 2021 wurde weiterhin vor dem EU-Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Freigabe der Übernahme des Endkundengeschäfts und des Netzbetriebs von Innogy durch Eon eingereicht. Für diese Klage gibt es noch keinen Verhandlungstermin.

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