Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz sind die Kürzungen der nationalen Allokationspläne von Polen und Estland durch die EU-Kommission unrechtmäßig gewesen.
Die ambitionierte Klimapolitik der EU-Kommission hat einen empfindlichen Dämpfer bekommen. Das zweithöchste Gericht der EU hat am 23. September in Luxemburg die von der Brüsseler Wettbewerbsbehörde verhängten Kürzungen an den nationalen Allokationsplänen (NAP II) für nichtig erklärt. In den Zuteilungsplänen war festgelegt worden, wie viele Emissionsberechtigungen die einzelnen Regierunge
Mittwoch, 23.09.2009, 14:28 Uhr
Kai Eckert
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