(VDEW eu-flash) – Wie die Europäische Kommission am 20. Oktober bekannt gab, wird sie keine Einwände gegen die Beihilfen der Tschechischen Republik für die Kohleindustrie in Höhe von 74 Mio. Euro erheben.
Die Mittel seien keine laufende Förderung, da sie die Kosten von Altlasten deckten, die sich aus der Stilllegung von Kohlebergwerken ergeben. Außerdem seien die staatlichen Zuwendungen für die öffentliche Gesellschaft PKU nicht als Beihilfen zu betrachten, da PKU keine Wirtschaftstätigkeit ausübe.Hinweis: Artikel des VDEW eu-flash werden in powernews.org mit freundlicher Gen
Freitag, 25.11.2005, 11:00 Uhr
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