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Die Betreiber der Erdgaspipeline TAP (Trans-Adriatic-Pipeline) erhalten in Griechenland eine steuerliche Sonderbehandlung und brauchen nicht den vollen Steuersatz bezahlen.
Die EU-Kommission hat am 3. März eine entsprechende Vereinbarung zwischen TAP und den griechischen Behörden genehmigt. In einer getrennten Entscheidung war TAP bereits von der Verpflichtung entbunden worden, Wettbewerbern gleichberechtigten Zugang (third party access) zu der Leitung zu gewähren.Nach der Vereinbarung zwischen Grieche
Donnerstag, 3.03.2016, 17:09 Uhr
Tom Weingärtner
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