Die Europäischen Kommission hat am 13. Februar 2002 entschieden, die Genehmigung für die bisherigen Stromsteuer- und Mineralölsteuersätze zu verlängern. Damit verbunden ist die Ermäßigung des Ökosteuersatzes von 20 % für das produzierende Gewerbe.
Die Steuerermäßigungen zugunsten der deutschen Industrie und einzelner weiterer Sektoren werden von der EU als weiterhin mit dem Wettbewerbsrecht des gemeinsamen Marktes vereinbar bewertet. Die langfristige beihilfenrechtliche Genehmigung der in den Gesetzen zur Ökosteuer enthaltenen Ermäßigungen schaffe
Freitag, 15.02.2002, 11:53 Uhr
Cerstin Gammelin
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