Die vorgesehene Kostenbegrenzung für die energieintensive Industrie ist mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar.
Die EU-Kommission genehmigte am 8. Februar die Novelle zum österreichischen Ökostromgesetz, die im Sommer 2011 vom Parlament in Wien beschlossen worden war. Einer der wichtigsten Punkte der Überprüfung war die Kostenbegrenzung für die Industrie. Sie erfolgt, indem die Mittel für die Ökostromförderung über einen Zuschlag von 17 Prozent zu den Netztarifen aufgebracht werden, den alle Kunden von d
Donnerstag, 9.02.2012, 09:54 Uhr
Klaus Fischer
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