Die Europäische Kommission hat am 30. März die Neufassung der deutschen Ökosteuer, einschließlich des so genannten Spitzenausgleichs für besonders energieintensive Industriezweige, genehmigt.
Im Rahmen ihrer Prüfung berücksichtigte die Brüsseler Behörde, dass die verbleibende Steuerbelastung eines Unternehmens auch nach dem Spitzenausgleich höher sein wird, als die in der europäischen Energiesteuerrichtlinie vorgesehenen Mindeststeuersätze, teilte die Kommission mit. Diese Bedingungen sei erforderlich, damit die deutsche Regelung den Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie en
Mittwoch, 31.03.2004, 14:08 Uhr
Michael Pecka
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