Bild: RWE
Die EU-Kommission hat entschieden, dass Entschädigungen, die die Bundesregierung für das Stilllegen von Braunkohlekraftwerken an die Betreiber bezahlt, keine unerlaubte Beihilfe sind.
Die Europäische Kommission habe die sogenannte Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke, die Ende letzten Jahres mit den Betreibern ausgehandelt wurde, genehmigt und die Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht bestätigt, teilte das Wirtschaftsministerium am 27. Mai mit. Deutschland könne damit in den kommenden Jahren 13
Freitag, 27.05.2016, 15:27 Uhr
Peter Focht
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