Bild: Fotolia.com, kreatik
Die EU-Kommission hat die Ausgleichsleistungen für energieintensive Unternehmen genehmigt, die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass diesen Branchen aus der Neuregelung des Emissionshandels Wettbewerbsnachteile entstehen.
Seit dem 1. Januar 2013 erhält die Elektrizitätswirtschaft ihre Emissionsrechte nicht mehr kostenlos. Die dadurch steigenden Stromkosten sollen mit der Regelung aufgefangen werden. Energieintensive Betriebe können danach Ende des Jahres einen Antrag auf Ausgleich ihrer Mehrkosten stellen und erhalten Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Nach Ansicht der Kommission findet dadurch keine Überkompensatio
Mittwoch, 17.07.2013, 16:23 Uhr
Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH