VDEW (eu-flash) – Die EU-Kommission hat am 28. Juni in den gegen Italien und Griechenland laufenden Vertragsverletzungs-Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zu Biokraftstoffen weitere Schritte unternommen.
Die Kommission hat Italien eine mit Gründen versehene Stellungnahme geschickt, wegen mangelnder Begründung eines Zielwertes von weniger als den durch die Richtlinie geforderten 2 % Anteil an Biokraftstoffen bis 2005 (zweite Stufe des Vertragsverletzungs-Verfahrens). Beim Europäischen Gerichtshof wurde darüber hinaus gegen Italien eine Klage wegen der Nicht-Übermittlung des jährlichen Berichts z
Dienstag, 18.07.2006, 09:19 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH