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Energie & Management > Europaeische Union - EU geht gegen britische Ökostrom-Beihilfen vor
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

EU geht gegen britische Ökostrom-Beihilfen vor

Die Regierung in London verstößt bei der Unterstützung von Windparks vor der britischen Küste nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Regeln des Welthandels.
Man habe deswegen ein Verfahren gegen Großbritannien bei der Welthandelsorganisation WTO angestrengt, teilte die Kommission mit. Die von den Briten angewandten Kriterien, um „Projekte zur Erzeugung grüner Energie“ finanziell zu unterstützen, diskriminierten die Unternehmen aus der EU.

Nach Darstellung der Kommission werden die Subventionen für Off-Shore-Windparks über Ausschreibungen zugeteilt, an denen nur Bieter teilnehmen dürfen, die einen bestimmten Teil ihrer Wertschöpfung in Großbritannien erbringen. Dadurch würden Anlagen und Lieferungen, die importiert werden, benachteiligt.

Die Kommission betrachtet das als einen Verstoß gegen den Grundsatz der WTO, dass einheimische Anbieter und Anbieter aus anderen WTO-Mitgliedsstaaten gleich behandelt werden müssen. Das schade den Verbrauchern und mache die Energiewende teurer und komplizierter. Es beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Windindustrie und unterminiere den Kampf gegen den Klimawandel.

Die Kommission hat der Regierung ihrer Majestät die Bedenken der EU bereits mitgeteilt, bislang aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten. In Brüssel hatte man erwartet, dass die EU im Rahmen des Brexit-Vertrages gegen London vorgehen würde. Dort ist eine Schlichtung vorgesehen.

Die britische Regierung hat die Vorwürfe der EU zurückgewiesen. Man sei enttäuscht darüber, dass Brüssel gegen Beihilfen für grüne Energie vorgehe zu einem Zeitpunkt, „wo wir versuchen, unsere Energiesicherheit durch mehr Eigenerzeugung zu erhöhen“.

Nach den Regeln der WTO erhält die britische Regierung zunächst Gelegenheit, sich im Rahmen eines Konsultationsmechanismus zu den Vorwürfen zu äußern. Sollten beide Seiten binnen 60 Tagen keine Lösung für den Streit finden, kann die EU das Schiedsgericht der WTO (Panel) anrufen.

Dienstag, 29.03.2022, 16:00 Uhr
Tom Weingärtner
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Die Regierung in London verstößt bei der Unterstützung von Windparks vor der britischen Küste nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Regeln des Welthandels.
Man habe deswegen ein Verfahren gegen Großbritannien bei der Welthandelsorganisation WTO angestrengt, teilte die Kommission mit. Die von den Briten angewandten Kriterien, um „Projekte zur Erzeugung grüner Energie“ finanziell zu unterstützen, diskriminierten die Unternehmen aus der EU.

Nach Darstellung der Kommission werden die Subventionen für Off-Shore-Windparks über Ausschreibungen zugeteilt, an denen nur Bieter teilnehmen dürfen, die einen bestimmten Teil ihrer Wertschöpfung in Großbritannien erbringen. Dadurch würden Anlagen und Lieferungen, die importiert werden, benachteiligt.

Die Kommission betrachtet das als einen Verstoß gegen den Grundsatz der WTO, dass einheimische Anbieter und Anbieter aus anderen WTO-Mitgliedsstaaten gleich behandelt werden müssen. Das schade den Verbrauchern und mache die Energiewende teurer und komplizierter. Es beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Windindustrie und unterminiere den Kampf gegen den Klimawandel.

Die Kommission hat der Regierung ihrer Majestät die Bedenken der EU bereits mitgeteilt, bislang aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten. In Brüssel hatte man erwartet, dass die EU im Rahmen des Brexit-Vertrages gegen London vorgehen würde. Dort ist eine Schlichtung vorgesehen.

Die britische Regierung hat die Vorwürfe der EU zurückgewiesen. Man sei enttäuscht darüber, dass Brüssel gegen Beihilfen für grüne Energie vorgehe zu einem Zeitpunkt, „wo wir versuchen, unsere Energiesicherheit durch mehr Eigenerzeugung zu erhöhen“.

Nach den Regeln der WTO erhält die britische Regierung zunächst Gelegenheit, sich im Rahmen eines Konsultationsmechanismus zu den Vorwürfen zu äußern. Sollten beide Seiten binnen 60 Tagen keine Lösung für den Streit finden, kann die EU das Schiedsgericht der WTO (Panel) anrufen.

Dienstag, 29.03.2022, 16:00 Uhr
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