Unternehmen, die sich mit Finanzderivaten gegen Preisschwankungen absichern, müssen die von der EU-Kommission geplanten zusätzlichen Anforderungen für den Derivatehandel voraussichtlich nicht erfüllen.
Nach einem jetzt bekannt gewordenen Entwurf neuer Regeln für Finanzprodukte und -dienstleistungen (Mifid) könnten Energieunternehmen eine Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Börsenaufsicht (ESMA) beantragen. Die ESMA würde nach Rücksprache mit der EU-Kommission einzeln über die Anträge entscheiden.
Dagegen sollen die Mifid-Vorschriften beim Emissionshandel voll zur Anwendung ko
Mittwoch, 7.09.2011, 12:01 Uhr
Tom Weingärtner
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