VDEW (eu-flash) – Am 12. Oktober hat die EU-Kommission in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen insgesamt neun Mitgliedstaaten wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eröffnet.
Die Richtlinie schreibt die Festlegung von Mindeststandards für die Effizienz neuer und größerer Gebäude und die Einführung von Energiepässen vor. Falls die betroffenen Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Slowakische Republik, Spanien und Großbritannien der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission vor
Freitag, 27.10.2006, 08:42 Uhr
Redaktion
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