Zu Heizzwecken genutzte Stein- und Braunkohle soll künftig mit 0,30 Euro/GJ – auf den Bruttoheizwert bezogen - besteuert werden. Hingegen sollen alle Brennstoffe, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, von der Energiesteuer befreit werden. Dies sieht ein im Bundesfinanzministerium (BMF) erstellter Arbeitsentwurf eines Energiesteuergesetzes vor.
Damit bereitet das BMF die Umsetzung der Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 vor, die spätestens ab 1. Januar 2007 EU-weit Mindeststeuersätze für Brenn- und Treibstoffe sowie für Strom vorschreibt. Der für Kohle neu eingeführte Steuersatz entspricht der vorgesehenen Mindesthöhe. Die Besteuerung von Heizöl, Erdgas und Flüssiggas bleibt weitgehend unverändert.Generell werden Brennstof
Dienstag, 6.09.2005, 12:17 Uhr
Jan Mühlstein
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