Die neuen Mitgliedstaaten der EU müssen die EU-weit vorgeschriebenen Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zunächst nicht anwenden und können stattdessen vorübergehend Befreiungen und Ermäßigungen bei den Verbrauchsteuern vornehmen.
Diese Möglichkeit habe der EU-Ministerrat geschaffen, teilte die EU-Kommission mit, auf deren Vorschlag die Entscheidung zur Energiebesteuerung gefallen sei.Nach dem am 16. April 2003 unterzeichneten Beitrittsvertrag sei es den Beitrittsländern nur in sehr wenigen Fällen gestattet, Energieerzeugnisse, wie Mineralöle, Kohle und Erdgas sowie elektrischen Strom von der Verbrauchsteuer zu be
Montag, 3.05.2004, 16:19 Uhr
Kai Eckert
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