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In Berlin erwartet man die von EU-Wettbewerbskommissar angekündigte Eröffnung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen die Beihilferegelungen wegen der Ausnahmeregelungen im EEG mit Sorge.
Das eine hängt mit dem anderen zusammen, aber eigentlich geht es um zwei Tatbestände: einerseits die Förderung der erneuerbaren Energien über Einspeisetarife nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), andererseits die Befreiung zahlreicher Unternehmen von der Umlage, die zur Finanzierung der Einspeisevergütungen dient. Beides wurde von EU-Wettbewerbskommissar Almunia unter die Lupe geno
Mittwoch, 11.12.2013, 09:04 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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