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Energie & Management > Prüfverfahren Eingeleitet - EU beanstandet Höhe der deutschen Braunkohlehilfen
Bild: Fotolia.com, kreatik
Prüfverfahren Eingeleitet

EU beanstandet Höhe der deutschen Braunkohlehilfen

Die EU-Kommission hat am Dienstag eine beihilferechtliche Prüfung der deutschen Braunkohlezahlungen an Kraftwerksbetreiber gestartet.
Sie will in den nächsten Monaten prüfen, ob die Entschädigungen an RWE und Leag von insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die vorzeitige Abschaltung von Braunkohlekraftwerken bis 2038 mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Kommission hat nach den Worten von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Zweifel, ob die Hilfen auf das Mindestmaß beschränkt sind, um den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht zu verzerren.
 
"Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen. Daher leiten wir dieses Prüfverfahren ein", erklärte die EU-Kommissarin in Brüssel. Gleichzeitig bestätigte Vestager, dass der Ausstieg aus der Braunkohle in Deutschland im Einklang mit den europäischen Klimaschutzzielen im "Green Deal" stehe. RWE soll 2,6 Milliarden und Leag 1,75 Milliarden Euro für entgangene Gewinne aus dem Stromverkauf und für zusätzliche Tagebaukosten aufgrund der früheren Stilllegung erhalten.
 
Unerlaubte staatliche Beihilfe

Die Kommission geht davon aus, dass die Entschädigungen an die Energiekonzerne eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen. Vor allem die Angemessenheit der Kompensationen in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne sei zu beanstanden. Die Gewinnprognosen reichten "sehr weit in die Zukunft" und könnten daher das "erforderliche Mindestmaß" überschreiten. Auch die von der Bundesregierung angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise zur Berechnung der entgangenen Gewinne stoßen auf Bedenken in Brüssel. Schließlich fehlten weitere Informationen über zusätzliche Tagebaukosten der Betreiber.
 
Da die EU-Kommission die Kohlehilfen nicht im Grundsatz bemängelt, sondern vielmehr deren Höhe beanstandet, könnte sie am Ende des Prüfverfahrens eine Verringerung der Entschädigungen verordnen. Der öffentlich-rechtliche Braunkohlevertrag in Deutschland war im Februar zwischen den Betreibern und der Bundesregierung unterzeichnet worden. Der Karlsruher Energieversorger EnBW, der an einem ostdeutschen Braunkohlekraftwerk beteiligt ist, hatte seinen Widerstand gegen den Deal aufgegeben.
 
Keine Bedenken bei Steinkohleausstieg

Im Gegensatz zur Braunkohle stoßen die Entschädigungsregeln für den Steinkohleausstieg nicht auf Bedenken der EU-Kommission. Sie hatte im November die Kompensationszahlungen nach dem Ausschreibungsprinzip genehmigt. Die schrittweise Stilllegung von Steinkohlekraftwerken trage "entscheidend zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bei", sagte Vestager. Anreize für die frühzeitige Stilllegung der Anlagen zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen Entschädigungen für ihren Marktaustritt zu gewähren, stünden im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Auktionen könnten die Kompensationszahlungen auf ein Minimum begrenzen und eine übermäßige Verzerrung des Wettbewerbs vermeiden.

Samstag, 27.02.2021, 08:44 Uhr
Ali Uluçay
Energie & Management > Prüfverfahren Eingeleitet - EU beanstandet Höhe der deutschen Braunkohlehilfen
Bild: Fotolia.com, kreatik
Prüfverfahren Eingeleitet
EU beanstandet Höhe der deutschen Braunkohlehilfen
Die EU-Kommission hat am Dienstag eine beihilferechtliche Prüfung der deutschen Braunkohlezahlungen an Kraftwerksbetreiber gestartet.
Sie will in den nächsten Monaten prüfen, ob die Entschädigungen an RWE und Leag von insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die vorzeitige Abschaltung von Braunkohlekraftwerken bis 2038 mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Kommission hat nach den Worten von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Zweifel, ob die Hilfen auf das Mindestmaß beschränkt sind, um den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht zu verzerren.
 
"Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen. Daher leiten wir dieses Prüfverfahren ein", erklärte die EU-Kommissarin in Brüssel. Gleichzeitig bestätigte Vestager, dass der Ausstieg aus der Braunkohle in Deutschland im Einklang mit den europäischen Klimaschutzzielen im "Green Deal" stehe. RWE soll 2,6 Milliarden und Leag 1,75 Milliarden Euro für entgangene Gewinne aus dem Stromverkauf und für zusätzliche Tagebaukosten aufgrund der früheren Stilllegung erhalten.
 
Unerlaubte staatliche Beihilfe

Die Kommission geht davon aus, dass die Entschädigungen an die Energiekonzerne eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen. Vor allem die Angemessenheit der Kompensationen in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne sei zu beanstanden. Die Gewinnprognosen reichten "sehr weit in die Zukunft" und könnten daher das "erforderliche Mindestmaß" überschreiten. Auch die von der Bundesregierung angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise zur Berechnung der entgangenen Gewinne stoßen auf Bedenken in Brüssel. Schließlich fehlten weitere Informationen über zusätzliche Tagebaukosten der Betreiber.
 
Da die EU-Kommission die Kohlehilfen nicht im Grundsatz bemängelt, sondern vielmehr deren Höhe beanstandet, könnte sie am Ende des Prüfverfahrens eine Verringerung der Entschädigungen verordnen. Der öffentlich-rechtliche Braunkohlevertrag in Deutschland war im Februar zwischen den Betreibern und der Bundesregierung unterzeichnet worden. Der Karlsruher Energieversorger EnBW, der an einem ostdeutschen Braunkohlekraftwerk beteiligt ist, hatte seinen Widerstand gegen den Deal aufgegeben.
 
Keine Bedenken bei Steinkohleausstieg

Im Gegensatz zur Braunkohle stoßen die Entschädigungsregeln für den Steinkohleausstieg nicht auf Bedenken der EU-Kommission. Sie hatte im November die Kompensationszahlungen nach dem Ausschreibungsprinzip genehmigt. Die schrittweise Stilllegung von Steinkohlekraftwerken trage "entscheidend zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bei", sagte Vestager. Anreize für die frühzeitige Stilllegung der Anlagen zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen Entschädigungen für ihren Marktaustritt zu gewähren, stünden im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Auktionen könnten die Kompensationszahlungen auf ein Minimum begrenzen und eine übermäßige Verzerrung des Wettbewerbs vermeiden.

Samstag, 27.02.2021, 08:44 Uhr
Ali Uluçay

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