Das Landgericht Leipzig hat Mitte Oktober 2006 der SWL Stadtwerke Leipzig GmbH mehrere Preisänderungs-Klauseln in Bestpreis-Verträgen untersagt. Gegen die Klauseln hatte die VZS Verbraucherzentrale Sachsen geklagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung (Az. 10 O 631/06) unter anderem damit, dass die Faktoren, die zu einer Preisänderung führen können, nicht hinreichend bestimmt seien. Auch ist nach seiner Ansicht nicht geregelt, wie sich der neue Preis errechnet und um welches Maß er bei einer Änderung von Kostenfaktoren steigen solle. Der Kunde habe keine realistische Möglichkeit, eine Erhöhung der Pr
Montag, 16.10.2006, 13:51 Uhr
Stefan Schroeter
© 2024 Energie & Management GmbH