Nachdem sich die RWE Energie AG, Essen, und die Stadtwerke Münster auf Grund unterschiedlicher Interpretation der Verbändevereinbarung II nicht einigen konnten, trat am 14. August erstmals die Clearingstelle zusammen.
Die Stadtwerke Münster bestanden auf einem Vertragsabschluss mit ihrem Netzkunden, RWE wollte als Stromhändler einen Netznutzungsvertrag zwischen Händler und Netzbetreiber. Als Schlichtungsmodell wurde von der Clearingstelle vorgeschlagen, in einem Doppelvertragsmodell zunächst zwei Netznutzungsvert
Freitag, 1.09.2000, 18:07 Uhr
Andreas Kögler
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