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Energie & Management > Photovoltaik - Erster PV-Projektentwickler bekennt sich zu kommunalem Höchstsatz
Quelle: Fotolia / itestro
Photovoltaik

Erster PV-Projektentwickler bekennt sich zu kommunalem Höchstsatz

Als womöglich erster Photovotaik-Projektentwickler hat Trianel Energieprojekte (TEP) versprochen, Standortkommunen mit dem höchstmöglichen Abgabensatz zu bedenken.
Die interkommunale Trianel Energieprojekte kündigt als wohl erster Photovoltaik-Projektentwickler an, grundsätzlich den Höchstsatz der neuen Kann-Abgabe an die Standortkommunen zu zahlen.

Auf Anfrage dieser Redaktion hieß es wörtlich aus Aachen: "Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG möchte (...) für sämtliche PV-Projekte, für welche eine Förderung nach dem EEG 2021 in Anspruch genommen wird, in voller Höhe von der Möglichkeit Gebrauch machen und wird den betroffenen Gemeinden nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe von 0,2 ct/kWh anbieten. Dies gilt für alle Freiflächenanlagen, die von der TEP oder einer Tochtergesellschaft der TEP errichtet werden und in den Anwendungsbereich des § 6 EEG 2021 fallen."

In dem neuen Paragraphen etablierte der Bund im Juni die Möglichkeit, Standortkommunen von Onshore-Windenergieanlagen und von PV-Freiflächenanlagen mit "bis zu" 0,2 Cent pro kWh eingespeisten Ökostroms zu beteiligen, ohne dass dies als Vorteilsgewährung und -annahme gilt. Dies soll die Akzeptanz der Energiewende steigern und den Kommunen eine neue stetige und frei verfügbare Einnahmequelle verschaffen.

Bei PV-Anlagen darf der Vertrag über die Kommunalabgabe erst nach dem Bebauungsplan-Beschluss geschlossen werden. Somit wissen Bürgermeister erst, wenn die Tinte trocken ist, welchen Satz "bis zu" 0,2 Cent das Gemeindesäckel bekommt. Im Falle der TEP nun können sie mehr oder weniger sicher sein, dass es tatsächlich genau 0,2 Cent gibt, wenn diese in ihren Gemarkungen eine geförderte PV-Freiflächenanlage errichtet.

Bis zu 8500 Euro im Jahr bei 4 MW

Einen Präzedenzfall gibt es schon: Die Gemeinde Bettingen im rheinland-pfälzischen Eifelkreis Bitburg-Prüm bekommt von TEP und einem anderen Projektentwickler, Organic Energy, für einen kurz vor der Umsetzung stehenden 4-MW-Solarpark "Altenhof/Im Weiher" 20 Jahre lang den Höchstsatz. Dies spüle laut Ertragsprognosen jährlich 8000 bis 8500 Euro in die Gemeindekasse.

TEP-Projektentwickler Bastian Fiedler: „Als kommunaler Projektentwickler begrüßen wir die neue Teilhabemöglichkeit für Gemeinden. Gerne nutzen wir den neuen gesetzlichen Rahmen und haben der Gemeinde nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe der vollen 0,2 ct/kWh angeboten.“ Um den PV-Park in Bettingen herum sollen noch mindestens acht Solarstandorte und ein Umspannwerk entstehen, hieß es.
 
Bastian Fiedler ist Projektleiter bei der Trianel Energieprojekte (TEP)
Quelle: Trianel / Dirk Moll

Freitag, 10.12.2021, 12:58 Uhr
Georg Eble
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Photovoltaik
Erster PV-Projektentwickler bekennt sich zu kommunalem Höchstsatz
Als womöglich erster Photovotaik-Projektentwickler hat Trianel Energieprojekte (TEP) versprochen, Standortkommunen mit dem höchstmöglichen Abgabensatz zu bedenken.
Die interkommunale Trianel Energieprojekte kündigt als wohl erster Photovoltaik-Projektentwickler an, grundsätzlich den Höchstsatz der neuen Kann-Abgabe an die Standortkommunen zu zahlen.

Auf Anfrage dieser Redaktion hieß es wörtlich aus Aachen: "Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG möchte (...) für sämtliche PV-Projekte, für welche eine Förderung nach dem EEG 2021 in Anspruch genommen wird, in voller Höhe von der Möglichkeit Gebrauch machen und wird den betroffenen Gemeinden nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe von 0,2 ct/kWh anbieten. Dies gilt für alle Freiflächenanlagen, die von der TEP oder einer Tochtergesellschaft der TEP errichtet werden und in den Anwendungsbereich des § 6 EEG 2021 fallen."

In dem neuen Paragraphen etablierte der Bund im Juni die Möglichkeit, Standortkommunen von Onshore-Windenergieanlagen und von PV-Freiflächenanlagen mit "bis zu" 0,2 Cent pro kWh eingespeisten Ökostroms zu beteiligen, ohne dass dies als Vorteilsgewährung und -annahme gilt. Dies soll die Akzeptanz der Energiewende steigern und den Kommunen eine neue stetige und frei verfügbare Einnahmequelle verschaffen.

Bei PV-Anlagen darf der Vertrag über die Kommunalabgabe erst nach dem Bebauungsplan-Beschluss geschlossen werden. Somit wissen Bürgermeister erst, wenn die Tinte trocken ist, welchen Satz "bis zu" 0,2 Cent das Gemeindesäckel bekommt. Im Falle der TEP nun können sie mehr oder weniger sicher sein, dass es tatsächlich genau 0,2 Cent gibt, wenn diese in ihren Gemarkungen eine geförderte PV-Freiflächenanlage errichtet.

Bis zu 8500 Euro im Jahr bei 4 MW

Einen Präzedenzfall gibt es schon: Die Gemeinde Bettingen im rheinland-pfälzischen Eifelkreis Bitburg-Prüm bekommt von TEP und einem anderen Projektentwickler, Organic Energy, für einen kurz vor der Umsetzung stehenden 4-MW-Solarpark "Altenhof/Im Weiher" 20 Jahre lang den Höchstsatz. Dies spüle laut Ertragsprognosen jährlich 8000 bis 8500 Euro in die Gemeindekasse.

TEP-Projektentwickler Bastian Fiedler: „Als kommunaler Projektentwickler begrüßen wir die neue Teilhabemöglichkeit für Gemeinden. Gerne nutzen wir den neuen gesetzlichen Rahmen und haben der Gemeinde nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe der vollen 0,2 ct/kWh angeboten.“ Um den PV-Park in Bettingen herum sollen noch mindestens acht Solarstandorte und ein Umspannwerk entstehen, hieß es.
 
Bastian Fiedler ist Projektleiter bei der Trianel Energieprojekte (TEP)
Quelle: Trianel / Dirk Moll

Freitag, 10.12.2021, 12:58 Uhr
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