Die Bundesnetzagentur hat am 6. Februar den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas bestätigt.
Damit ist die Voraussetzung für den ersten Netzentwicklungsplan (NEP) Gas für die Zeit zwischen 2013 und 2022 geschaffen, den die Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur zum 1. April vorlegen müssen. Der Szenariorahmen enthalte nicht nur Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas, sondern berücksichtige auch geplante Investitionen in das
Dienstag, 7.02.2012, 14:45 Uhr
Peter Focht
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