Bundesweit zum ersten Mal hat ein Gericht über einen Streitfall im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) entschieden.
Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen der OVAG, Friedberg, und der Betreiberin einer PV-Anlage war, ob die momentan auf 99 Pf./kWh festgeschriebene Vergütung für Sonnenstromproduzenten zwanzig Jahre lang garantiert wird. Zwar schreibt das EEG eine Förderung des Solarstroms für 20 Jahre fest, dies sei aber kein Grund, so die OVAG, mit den Betreibern von PV-Anlagen auch Verträge mit einer Laufz
Donnerstag, 16.11.2000, 11:26 Uhr
Angelika Riedel
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