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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 27. April einen „Entwurf einer Formulierungshilfe“ zur Änderung des EEG veröffentlicht. Einiges wird geklärt, vieles weiter aufgeschoben.
Der Entwurf sieht die Verlängerung der Realisierungsfristen für bezuschlagte EEG-Ausschreibungsprojekte vor, die dauerhafte Streichung des Privilegs für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen für Windparks an Land sowie neue Vorschriften für Windparks auf See. Allerdings fehlt in der EEG-Novelle light die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik.Mit dem Erreich
Montag, 27.04.2020, 17:05 Uhr
Susanne Harmsen
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