Bild: Fotolia.com, Ralf Urner
Die Bundesnetzagentur hat erste Bescheide erlassen, mit denen die von Betreibern angezeigte beabsichtigte Stilllegung von Kraftwerksblöcken untersagt wird, weil diese Anlagen vom Übertagungsnetzbetreiber als systemrelevant eingestuft wurden.
Betroffen von dem Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind fünf Anlagen – zwei Gasturbinen und eine Dampfturbinen in Marbach und zwei Kohleblöcke in Walheim – der EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG, bestätigte eine Sprecherin der Behörde E&M powernews. Insgesamt seien bisher für 41
Freitag, 10.01.2014, 12:13 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH