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Energie & Management > Kohle - Erste Kohle-Ersatzkraftwerke können wieder in den Strommarkt
Quelle: Fotolia / Claudia Otte
Kohle

Erste Kohle-Ersatzkraftwerke können wieder in den Strommarkt

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli die Verordnung zur Netzreserve verabschiedet. Damit können Kohle- und Ölkraftwerke befristet für Gaskraftwerke einspringen und Strom erzeugen.
Eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes von letzter Woche hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit der „Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve“ können Kraftwerke, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, bis zum Ende des Winters 2022/2023 befristet an den Strommarkt zurückkehren. Die Verordnung wird im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 14. Juli 2022 in Kraft.
 
Ziel der Verordnung sei es, den Gasverbrauch bei der Stromerzeugung zu reduzieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die reduzierten Erdgasmengen, die Deutschland aus Russland erreichen. „Neben dieser Verordnung arbeitet die Bundesregierung weiterhin mit Hochdruck daran, mit den zur Verfügung stehenden 15 Mrd. Euro die Speicherbefüllung mit Erdgas voranzutreiben“, hieß es. Die Bundesnetzagentur arbeite parallel an der Umsetzung des Gasauktionsmodells für Einspar-Anreize in der Industrie.

Kohlestrom soll beim Gassparen helfen
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: „Wir wollen jetzt im Sommer Gas einsparen, um unsere Speicher für den Winter zu füllen.“ Deshalb erlaube sein Ministerium Steinkohle- und Ölkraftwerks-Betreibern, bis Ende des Winters wieder am Markt teilzunehmen. „Sie sollen über den kommenden Winter 5 bis 10 Mrd. kWh Erdgas in Deutschland und noch einmal eine ähnlich große Menge in Europa einsparen“, erläuterte Habeck.

Damit wappne sich Deutschland gegen eine weitere Zuspitzung der aktuellen Lage am Energiemarkt. Vor dem Krieg gegen die Ukraine kamen 55 % des deutschen Erdgasbedarfs für Wirtschaft und Wärmemarkt aus Russland. Dieser Anteil soll reduziert werden, da Russland die Abhängigkeit als Waffe benutzt und seine Lieferungen stark reduziert hat.

"Der Betrieb erfolgt freiwillig"
 
Die „Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots“ betrifft Kraftwerke, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Die installierte Kapazität beträgt insgesamt etwa 4.300 MW Steinkohleanlagen und 1.600 MW Mineralölanlagen. Hinzu kommen Kohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung gemäß Ausschreibungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) wirksam würde. 2022 betrifft dies 2.100 MW installierte Leistung, 2023 weitere 500 MW. "Der Betrieb am Strommarkt erfolgt freiwillig. Chancen und Risiken liegen beim Betreiber", so die Verordnung.

Aus Sicht der Stadtwerke begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die Verordnung. Zugleich kritisierte er, dass ihre Gültigkeit nicht an ein bestimmtes Datum, sondern an die Dauer der Alarm- oder Notfallstufe durch die Bundesregierung gebunden ist. "Damit geht für den Kraftwerksbetreiber ein erhebliches Maß an Unsicherheit einher", sagte Liebing. Sollten Betreiber von Kohlekraftwerken keine ausreichenden Anreize vorfinden, um sich an der Stromproduktion zu beteiligen, müsse die Verordnung kurzfristig angepasst werden, so die VKU-Forderung.

Die formelle Voraussetzung für die Verabschiedung der Rechtsverordnung und damit das Aktivieren der Netzreserve ist die derzeit geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas, die am 23. Juni ausgerufen wurde. Das vordringliche Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 zu vollenden, bleibe von der befristeten Maßnahme unangetastet, betonte das Bundesklimaschutzministerium.
 
Der Verordnungstext steht im Internet bereit, ebenfalls 
Informationen zur Netzreserve und die betroffenen Kraftwerke.

Mittwoch, 13.07.2022, 13:38 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Kohle - Erste Kohle-Ersatzkraftwerke können wieder in den Strommarkt
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Kohle
Erste Kohle-Ersatzkraftwerke können wieder in den Strommarkt
Das Bundeskabinett hat am 13. Juli die Verordnung zur Netzreserve verabschiedet. Damit können Kohle- und Ölkraftwerke befristet für Gaskraftwerke einspringen und Strom erzeugen.
Eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes von letzter Woche hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit der „Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve“ können Kraftwerke, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, bis zum Ende des Winters 2022/2023 befristet an den Strommarkt zurückkehren. Die Verordnung wird im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 14. Juli 2022 in Kraft.
 
Ziel der Verordnung sei es, den Gasverbrauch bei der Stromerzeugung zu reduzieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die reduzierten Erdgasmengen, die Deutschland aus Russland erreichen. „Neben dieser Verordnung arbeitet die Bundesregierung weiterhin mit Hochdruck daran, mit den zur Verfügung stehenden 15 Mrd. Euro die Speicherbefüllung mit Erdgas voranzutreiben“, hieß es. Die Bundesnetzagentur arbeite parallel an der Umsetzung des Gasauktionsmodells für Einspar-Anreize in der Industrie.

Kohlestrom soll beim Gassparen helfen
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: „Wir wollen jetzt im Sommer Gas einsparen, um unsere Speicher für den Winter zu füllen.“ Deshalb erlaube sein Ministerium Steinkohle- und Ölkraftwerks-Betreibern, bis Ende des Winters wieder am Markt teilzunehmen. „Sie sollen über den kommenden Winter 5 bis 10 Mrd. kWh Erdgas in Deutschland und noch einmal eine ähnlich große Menge in Europa einsparen“, erläuterte Habeck.

Damit wappne sich Deutschland gegen eine weitere Zuspitzung der aktuellen Lage am Energiemarkt. Vor dem Krieg gegen die Ukraine kamen 55 % des deutschen Erdgasbedarfs für Wirtschaft und Wärmemarkt aus Russland. Dieser Anteil soll reduziert werden, da Russland die Abhängigkeit als Waffe benutzt und seine Lieferungen stark reduziert hat.

"Der Betrieb erfolgt freiwillig"
 
Die „Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots“ betrifft Kraftwerke, die bereits in der Netzreserve vorgehalten und nicht mit Erdgas betrieben werden. Die installierte Kapazität beträgt insgesamt etwa 4.300 MW Steinkohleanlagen und 1.600 MW Mineralölanlagen. Hinzu kommen Kohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 ein Verbot der Kohleverfeuerung gemäß Ausschreibungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) wirksam würde. 2022 betrifft dies 2.100 MW installierte Leistung, 2023 weitere 500 MW. "Der Betrieb am Strommarkt erfolgt freiwillig. Chancen und Risiken liegen beim Betreiber", so die Verordnung.

Aus Sicht der Stadtwerke begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die Verordnung. Zugleich kritisierte er, dass ihre Gültigkeit nicht an ein bestimmtes Datum, sondern an die Dauer der Alarm- oder Notfallstufe durch die Bundesregierung gebunden ist. "Damit geht für den Kraftwerksbetreiber ein erhebliches Maß an Unsicherheit einher", sagte Liebing. Sollten Betreiber von Kohlekraftwerken keine ausreichenden Anreize vorfinden, um sich an der Stromproduktion zu beteiligen, müsse die Verordnung kurzfristig angepasst werden, so die VKU-Forderung.

Die formelle Voraussetzung für die Verabschiedung der Rechtsverordnung und damit das Aktivieren der Netzreserve ist die derzeit geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas, die am 23. Juni ausgerufen wurde. Das vordringliche Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 zu vollenden, bleibe von der befristeten Maßnahme unangetastet, betonte das Bundesklimaschutzministerium.
 
Der Verordnungstext steht im Internet bereit, ebenfalls 
Informationen zur Netzreserve und die betroffenen Kraftwerke.

Mittwoch, 13.07.2022, 13:38 Uhr
Susanne Harmsen

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