Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die Stadtwerke Tübingen GmbH klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Europäische Kommission wegen einer Entscheidung zur steuerlichen Freistellung von Rückstellungen für die Entsorgung und Stilllegung von Kernkraftwerken (KKW).
Die Kommunalversorger sehen sich als Stromerzeuger gegenüber den Kernkraftwerksbetreibern benachteiligt und fordern eine „Waffengleichheit“, teilten ihre Rechtsanwälte heute in Brüssel mit. Auf Grund der geltenden Praxis würden die Verbundunternehmen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall-Europe in beträchtlichem Maße von der Ertragssteuerpflicht ausgenommen, lautet der Vorwurf der Kommunalunte
Montag, 15.04.2002, 10:07 Uhr
Michael Pecka
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