Das Gesetz zur Anpassung des polnischen Steinkohlebergbaus an die Marktwirtschaft wurde durch das polnische Parlament novelliert. Dies erlaubt die Tilgung von Schulden in Höhe von 4,9 Mio. DM. Verschoben werden noch die Zahlungen in einer Höhe von 1,1 Mrd. DM.
Der Teil dieser Schuldenerlasse, der die Bergbaugemeinden betrifft, wird durch entsprechende Zuschüsse aus dem Staatshaushalt wieder kompensiert. Während einer Pressekonferenz in Kattowitz erklärte das Parlamentsmitglied Jerzy Korpac (AWS), dass diese Änderungen notwendig wurden, da der polnische Steinkohlebergbau erst seit kurzem wieder Gewinne abwerfe. Fü
Dienstag, 7.11.2000, 10:05 Uhr
Markus Reichel
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