E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Erneuerbaren-Förderung braucht
Bild: Fotolia.com, YuI
Österreich

Erneuerbaren-Förderung braucht "Feinschliff"

Der E-Wirtschaftsverband Oesterreichs Energie sieht Änderungsbedarf beim Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, verlautete er zum Auftakt seines diesjährigen Kongresses.
Dringenden Bedarf für den „Feinschliff“ des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie. Das betonte der Präsident des Verbandes, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, bei einer Pressekonferenz zum Auftakt des Kongresses von Oesterreichs Energie, der am 21. und 22. April pandemiebedingt virtuell stattfindet.

Wie berichtet, wird das Paket derzeit im Bundesparlament behandelt. Die Regierung hofft auf einem Beschluss noch vor dem Sommer. Strugl sieht diesbezüglich guten Willen auch bei der Opposition, ohne deren Zustimmung das Paket nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen kann. Was die inhaltliche Ausgestaltung des Pakets betrifft, hat die E-Wirtschaft jedoch „den Eindruck, die Politik steht mit einem Fuß auf dem Gaspedal, mit dem anderen auf der Bremse“, kritisierte Strugl.

Insbesondere bemängelte er, dass neue sowie revitalisierte Wasserkraftwerke nur dann Ökostromförderungen erhalten, wenn sie ökologische Kriterien einhalten, die über die im Genehmigungsverfahren verhängten Öko-Kriterien hinausgehen. „Das sehen wir überhaupt nicht ein. Das ist kontraproduktiv“, betonte Strugl. Abgelehnt wird seitens der E-Wirtschaft ferner der Abschlag von 25 % auf die Förderungen, der für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gilt. Ihr zufolge sollte dieser Abschlag höchstens 10 % ausmachen. Strugl betonte, die Dachflächen reichten nicht aus, um das Ausbauziel für die Photovoltaik zu erreichen. Dieses beläuft sich auf 11 Mrd. kWh bis 2030, was in etwa eine Versechs- bis Versiebenfachung der derzeitigen Stromproduktion mittels Photovoltaik bedeutet.

Nicht zufriedenstellend sind Strugl zufolge auch die Bestimmungen hinsichtlich der Energiegemeinschaften. „Ein wirklich kritischer Punkt“ ist danach, dass die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften auch (lokale) Stromnetze betreiben dürfen. Dies könne zum Aufbau unnötiger und teurer Parallelinfrastrukturen zu den öffentlichen Stromnetzen führen und überdies die Versorgungssicherheit gefährden.

„Man hat aus guten Gründen die Netze reguliert, damit kein Wettbewerb auf Kosten der Versorgungssicherheit entsteht.“ Verwundert zeigte sich Strugl über die Auffassung der Regulierungsbehörde E-Control, aufgrund der hohen diesbezüglichen Anforderungen würden die Energiegemeinschaften ohnehin kaum Netze aufbauen und betreiben. „Wenn das so ist, frage ich mich, warum der Gesetzgeber diese Möglichkeit überhaupt vorsieht. Eine Regelung, die totes Recht ist, würde ich als Jurist nicht schaffen“, konstatierte Strugl auf Anfrage der Redaktion.

Komplexität nicht unterschätzen

Überdies warnte Strugl davor, die Komplexität der Einrichtung von Energiegemeinschaften zu unterschätzen. „Man stellt sich das offenbar einfach vor. Aber das ist es nicht.“ Nicht zuletzt die Erstellung der notwendigen technischen Dokumente und die Einrichtung der Abrechnungssysteme dauerten ihre Zeit. Notwendig seien daher Übergangsfristen für die Etablierung der Energiegemeinschaften. Bei kleinen Gemeinschaften mit wenigen Mitgliedern und Erzeugungsanlagen könnte diese etwa drei bis sechs Monate betragen. Für große Gemeinschaften seien dem gegenüber ein bis zwei Jahre zu veranschlagen, erläuterte Strugl.

Umstrittene Pauschalen

Kritisch sieht er auch die nach der Größe ihrer Anlagen gestaffelten Pauschalen, die die Ökostromerzeuger für den Anschluss an die öffentlichen Stromnetze zu bezahlen haben. Sie belaufen sich auf maximal 175 Euro pro kW. Laut Strugl ist das „bei weitem nicht kostendeckend“. Die Fehlbeträge müssten daher von den Stromkunden beglichen werden. Das aber laufe zwingend auf höhere Stromnetztarife hinaus. Ob diese Interpretation des Gesetzes zulässig ist, ist indessen umstritten. Laut dem Entwurf kann der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die Kosten, die die Pauschale überschreiten, gesondert in Rechnung stellen. Allerdings hat er „in diesem Fall dem Netzbenutzer eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist“.

Änderungsbedarf gibt es laut Strugl weiter, was die Bestimmungen hinsichtlich Wasserstoff und grüne Gase betrifft. Zurzeit seien im EAG-Paket Förderungen ausschließlich für den innerbetrieblichen Einsatz von Wasserstoff vorgesehen, nicht jedoch für dessen Einspeisung in ein öffentliches Gasnetz. Angesichts des hohen Bedarfs werde es künftig notwendig sein, Wasserstoff zu importieren. Das aber könne nur mittels Pipelines erfolgen, was bedeute, Wasserstoff in diese Leitungen einspeisen zu müssen.

Was die Förderungen für grüne Gase angeht, sollen diese nach derzeitigem Stand von den Gaskunden aufgebracht werden. Das aber sei kaum verständlich, wenn sie solche Gase mangels deren Einspeisung ins Gasnetz nicht nutzen könnten. Ferner würden auch die Betreiber von Gaskraftwerken mit der Förderung belastet: „Das würde deren Wettbewerbsfähigkeit weiter verringern.“ Außerdem seien solche Anlagen ohnehin bereits vom EU-internen Emissionshandel betroffen. Derartige Mehrfachbelastungen sind laut Strugl strikt abzulehnen.

Mittwoch, 21.04.2021, 11:38 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Erneuerbaren-Förderung braucht
Bild: Fotolia.com, YuI
Österreich
Erneuerbaren-Förderung braucht "Feinschliff"
Der E-Wirtschaftsverband Oesterreichs Energie sieht Änderungsbedarf beim Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, verlautete er zum Auftakt seines diesjährigen Kongresses.
Dringenden Bedarf für den „Feinschliff“ des Pakets um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie. Das betonte der Präsident des Verbandes, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl, bei einer Pressekonferenz zum Auftakt des Kongresses von Oesterreichs Energie, der am 21. und 22. April pandemiebedingt virtuell stattfindet.

Wie berichtet, wird das Paket derzeit im Bundesparlament behandelt. Die Regierung hofft auf einem Beschluss noch vor dem Sommer. Strugl sieht diesbezüglich guten Willen auch bei der Opposition, ohne deren Zustimmung das Paket nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen kann. Was die inhaltliche Ausgestaltung des Pakets betrifft, hat die E-Wirtschaft jedoch „den Eindruck, die Politik steht mit einem Fuß auf dem Gaspedal, mit dem anderen auf der Bremse“, kritisierte Strugl.

Insbesondere bemängelte er, dass neue sowie revitalisierte Wasserkraftwerke nur dann Ökostromförderungen erhalten, wenn sie ökologische Kriterien einhalten, die über die im Genehmigungsverfahren verhängten Öko-Kriterien hinausgehen. „Das sehen wir überhaupt nicht ein. Das ist kontraproduktiv“, betonte Strugl. Abgelehnt wird seitens der E-Wirtschaft ferner der Abschlag von 25 % auf die Förderungen, der für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gilt. Ihr zufolge sollte dieser Abschlag höchstens 10 % ausmachen. Strugl betonte, die Dachflächen reichten nicht aus, um das Ausbauziel für die Photovoltaik zu erreichen. Dieses beläuft sich auf 11 Mrd. kWh bis 2030, was in etwa eine Versechs- bis Versiebenfachung der derzeitigen Stromproduktion mittels Photovoltaik bedeutet.

Nicht zufriedenstellend sind Strugl zufolge auch die Bestimmungen hinsichtlich der Energiegemeinschaften. „Ein wirklich kritischer Punkt“ ist danach, dass die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften auch (lokale) Stromnetze betreiben dürfen. Dies könne zum Aufbau unnötiger und teurer Parallelinfrastrukturen zu den öffentlichen Stromnetzen führen und überdies die Versorgungssicherheit gefährden.

„Man hat aus guten Gründen die Netze reguliert, damit kein Wettbewerb auf Kosten der Versorgungssicherheit entsteht.“ Verwundert zeigte sich Strugl über die Auffassung der Regulierungsbehörde E-Control, aufgrund der hohen diesbezüglichen Anforderungen würden die Energiegemeinschaften ohnehin kaum Netze aufbauen und betreiben. „Wenn das so ist, frage ich mich, warum der Gesetzgeber diese Möglichkeit überhaupt vorsieht. Eine Regelung, die totes Recht ist, würde ich als Jurist nicht schaffen“, konstatierte Strugl auf Anfrage der Redaktion.

Komplexität nicht unterschätzen

Überdies warnte Strugl davor, die Komplexität der Einrichtung von Energiegemeinschaften zu unterschätzen. „Man stellt sich das offenbar einfach vor. Aber das ist es nicht.“ Nicht zuletzt die Erstellung der notwendigen technischen Dokumente und die Einrichtung der Abrechnungssysteme dauerten ihre Zeit. Notwendig seien daher Übergangsfristen für die Etablierung der Energiegemeinschaften. Bei kleinen Gemeinschaften mit wenigen Mitgliedern und Erzeugungsanlagen könnte diese etwa drei bis sechs Monate betragen. Für große Gemeinschaften seien dem gegenüber ein bis zwei Jahre zu veranschlagen, erläuterte Strugl.

Umstrittene Pauschalen

Kritisch sieht er auch die nach der Größe ihrer Anlagen gestaffelten Pauschalen, die die Ökostromerzeuger für den Anschluss an die öffentlichen Stromnetze zu bezahlen haben. Sie belaufen sich auf maximal 175 Euro pro kW. Laut Strugl ist das „bei weitem nicht kostendeckend“. Die Fehlbeträge müssten daher von den Stromkunden beglichen werden. Das aber laufe zwingend auf höhere Stromnetztarife hinaus. Ob diese Interpretation des Gesetzes zulässig ist, ist indessen umstritten. Laut dem Entwurf kann der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die Kosten, die die Pauschale überschreiten, gesondert in Rechnung stellen. Allerdings hat er „in diesem Fall dem Netzbenutzer eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist“.

Änderungsbedarf gibt es laut Strugl weiter, was die Bestimmungen hinsichtlich Wasserstoff und grüne Gase betrifft. Zurzeit seien im EAG-Paket Förderungen ausschließlich für den innerbetrieblichen Einsatz von Wasserstoff vorgesehen, nicht jedoch für dessen Einspeisung in ein öffentliches Gasnetz. Angesichts des hohen Bedarfs werde es künftig notwendig sein, Wasserstoff zu importieren. Das aber könne nur mittels Pipelines erfolgen, was bedeute, Wasserstoff in diese Leitungen einspeisen zu müssen.

Was die Förderungen für grüne Gase angeht, sollen diese nach derzeitigem Stand von den Gaskunden aufgebracht werden. Das aber sei kaum verständlich, wenn sie solche Gase mangels deren Einspeisung ins Gasnetz nicht nutzen könnten. Ferner würden auch die Betreiber von Gaskraftwerken mit der Förderung belastet: „Das würde deren Wettbewerbsfähigkeit weiter verringern.“ Außerdem seien solche Anlagen ohnehin bereits vom EU-internen Emissionshandel betroffen. Derartige Mehrfachbelastungen sind laut Strugl strikt abzulehnen.

Mittwoch, 21.04.2021, 11:38 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.