E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Regenerative - Erneuerbare Energie Österreich mahnt Bundesländer
Bild: Fotolia, YuI
Regenerative

Erneuerbare Energie Österreich mahnt Bundesländer

Wenn die Länder ihre Bedingungen für den Ausbau nicht verbessern, ist das Ziel der vollständigen Deckung des Strombedarfs mithilfe der "Erneuerbaren" in Gefahr, warnt der Verband.
Die österreichischen Bundesländer müssen ihre Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien verbessern. Andernfalls lässt sich das Ziel, den Strombedarf der Alpenrepublik ab 2030 bilanziell vollständig mit Ökostrom zu decken, nicht erreichen. Dies betonten der Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Christoph Wagner, und Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig auf einer Pressekonferenz am 23. März.

Wagner zufolge ist das in parlamentarischer Behandlung befindliche Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) für das Erreichen des Ausbauziels zwar hilfreich, "aber die Bundesländer als Genehmigungsbehörden vor Ort können den Ausbau steuern. Sie sind daher eines der wichtigsten Glieder der Kette". Prechtl-Grundnig ergänzte, die Kompetenz zur Erlassung der Raumordnungen liege bei den Bundesländern. Sie müssten folglich die Raumordnungen auf das gemeinsame österreichische Ausbauziel ausrichten: "Jedes Bundesland muss gemäß seinen Potenzialen zu diesem Ziel beitragen." Es genüge nicht, wenn ein Bundesland mit hohem Ökostrompotenzial seinen eigenen Bedarf decken könne. Vielmehr müsse es danach trachten, anderen Ländern mit niedrigeren Potenzialen beizustehen.

EEÖ legt Vorschlag im April vor

Wie mehrfach berichtet, soll die Ökostromproduktion zwecks bilanziell vollständiger Versorgung in Österreich bis 2030 um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um rund 50 % erhöht werden. Prechtl-Grundnig zufolge präsentiert EEÖ am 8. April einen Vorschlag, wie diese Menge auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden kann, um eine optimale Zielerreichung zu gewährleisten. Dieser wurde laut Prechtl-Grundnig im Auftrag ihres Verbandes von der Österreichischen Energieagentur erarbeitet.

Dass die Potenziale grundsätzlich vorhanden sind, ist seit langem bekannt und wurde von einem Vertreter der Agentur am 23. März jüngst bestätigt. Ob der am 19. März präsentierte "Masterplan Klima Energie 2030" des Landes Salzburg dem gesamtösterreichischem Ausbauziel gerecht wird, könne sie nicht beurteilen, beschied Prechtl-Grundnig auf Anfrage der Redaktion. Das Land hatte bekanntgegeben, seine CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber den Werten von 2005 um 50 % vermindern und 65 % seines gesamten Energiebedarfs sowie 100 % seines Strombedarfs mittels der Erneuerbaren decken zu wollen.

Kärnten als Negativbeispiel

Als Beispiel, wie die Bundesländer eher nicht vorgehen sollten, nannte der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft, Stefan Moidl, die Bestimmungen des Landes Kärnten bezüglich der Errichtung von Windparks. Diese stellten die Sichtbarkeit der Windräder und somit die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über alle anderen Genehmigungskriterien. "In vielen Gegenden können deshalb keine Windräder errichtet werden, obwohl das aus anderen Gründen kein Problem wäre", erläuterte Moidl. Das gehöre dringend geändert. Angesprochen auf die Studie "Erneuerbare Energien in Österreich" der Universität Klagenfurt, der zufolge die Zustimmung der Bevölkerung zum Windkraftausbau von 2019 auf 2020 von 67 auf 62 % gesunken ist, konstatierte Moidl: "Das ist immer ein Auf und Ab. Und wo es keine energiepolitischen Ziele gibt, ist die Zustimmung niedriger, weil die Leute nicht wissen, warum man Windräder braucht."

EEÖ-Präsident Wagner rief zu einer "sachlichen Diskussion" hinsichtlich des Ökostromausbaus sowie der notwendigen Maßnahmen des Bundes und der Länder auf: "Ich verwahre mich dagegen, dieses Thema auf einer politischen Ebene abzuhandeln." Es gebe ohnehin keine Wahl, als konsequent zu agieren. Daher müssten sich der Bund und die Länder eben verständigen. Prechtl-Grundnig warnte, falls Österreich sein Ausbauziel verfehle, laufe es Gefahr, seinen klima- und energiepolitischen Pflichten auf EU-Ebene nicht zu entsprechen: "Dann drohen Strafzahlungen. Und die Frage wird sein: Wer zahlt?" Dies gelte es tunlichst zu vermeiden.

Dienstag, 23.03.2021, 14:02 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Regenerative - Erneuerbare Energie Österreich mahnt Bundesländer
Bild: Fotolia, YuI
Regenerative
Erneuerbare Energie Österreich mahnt Bundesländer
Wenn die Länder ihre Bedingungen für den Ausbau nicht verbessern, ist das Ziel der vollständigen Deckung des Strombedarfs mithilfe der "Erneuerbaren" in Gefahr, warnt der Verband.
Die österreichischen Bundesländer müssen ihre Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien verbessern. Andernfalls lässt sich das Ziel, den Strombedarf der Alpenrepublik ab 2030 bilanziell vollständig mit Ökostrom zu decken, nicht erreichen. Dies betonten der Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Christoph Wagner, und Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig auf einer Pressekonferenz am 23. März.

Wagner zufolge ist das in parlamentarischer Behandlung befindliche Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) für das Erreichen des Ausbauziels zwar hilfreich, "aber die Bundesländer als Genehmigungsbehörden vor Ort können den Ausbau steuern. Sie sind daher eines der wichtigsten Glieder der Kette". Prechtl-Grundnig ergänzte, die Kompetenz zur Erlassung der Raumordnungen liege bei den Bundesländern. Sie müssten folglich die Raumordnungen auf das gemeinsame österreichische Ausbauziel ausrichten: "Jedes Bundesland muss gemäß seinen Potenzialen zu diesem Ziel beitragen." Es genüge nicht, wenn ein Bundesland mit hohem Ökostrompotenzial seinen eigenen Bedarf decken könne. Vielmehr müsse es danach trachten, anderen Ländern mit niedrigeren Potenzialen beizustehen.

EEÖ legt Vorschlag im April vor

Wie mehrfach berichtet, soll die Ökostromproduktion zwecks bilanziell vollständiger Versorgung in Österreich bis 2030 um 27 Mrd. kWh beziehungsweise um rund 50 % erhöht werden. Prechtl-Grundnig zufolge präsentiert EEÖ am 8. April einen Vorschlag, wie diese Menge auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden kann, um eine optimale Zielerreichung zu gewährleisten. Dieser wurde laut Prechtl-Grundnig im Auftrag ihres Verbandes von der Österreichischen Energieagentur erarbeitet.

Dass die Potenziale grundsätzlich vorhanden sind, ist seit langem bekannt und wurde von einem Vertreter der Agentur am 23. März jüngst bestätigt. Ob der am 19. März präsentierte "Masterplan Klima Energie 2030" des Landes Salzburg dem gesamtösterreichischem Ausbauziel gerecht wird, könne sie nicht beurteilen, beschied Prechtl-Grundnig auf Anfrage der Redaktion. Das Land hatte bekanntgegeben, seine CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber den Werten von 2005 um 50 % vermindern und 65 % seines gesamten Energiebedarfs sowie 100 % seines Strombedarfs mittels der Erneuerbaren decken zu wollen.

Kärnten als Negativbeispiel

Als Beispiel, wie die Bundesländer eher nicht vorgehen sollten, nannte der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft, Stefan Moidl, die Bestimmungen des Landes Kärnten bezüglich der Errichtung von Windparks. Diese stellten die Sichtbarkeit der Windräder und somit die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über alle anderen Genehmigungskriterien. "In vielen Gegenden können deshalb keine Windräder errichtet werden, obwohl das aus anderen Gründen kein Problem wäre", erläuterte Moidl. Das gehöre dringend geändert. Angesprochen auf die Studie "Erneuerbare Energien in Österreich" der Universität Klagenfurt, der zufolge die Zustimmung der Bevölkerung zum Windkraftausbau von 2019 auf 2020 von 67 auf 62 % gesunken ist, konstatierte Moidl: "Das ist immer ein Auf und Ab. Und wo es keine energiepolitischen Ziele gibt, ist die Zustimmung niedriger, weil die Leute nicht wissen, warum man Windräder braucht."

EEÖ-Präsident Wagner rief zu einer "sachlichen Diskussion" hinsichtlich des Ökostromausbaus sowie der notwendigen Maßnahmen des Bundes und der Länder auf: "Ich verwahre mich dagegen, dieses Thema auf einer politischen Ebene abzuhandeln." Es gebe ohnehin keine Wahl, als konsequent zu agieren. Daher müssten sich der Bund und die Länder eben verständigen. Prechtl-Grundnig warnte, falls Österreich sein Ausbauziel verfehle, laufe es Gefahr, seinen klima- und energiepolitischen Pflichten auf EU-Ebene nicht zu entsprechen: "Dann drohen Strafzahlungen. Und die Frage wird sein: Wer zahlt?" Dies gelte es tunlichst zu vermeiden.

Dienstag, 23.03.2021, 14:02 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.