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Energie & Management > Österreich - Ermittlungen um Wien Energie
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Ermittlungen um Wien Energie

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft den Verdacht „grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ durch unbekannte Täter.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Zusammenhang mit den börslichen Termingeschäften der Wien Energie gegen unbekannte Täter. Entsprechende Berichte österreichischer Medien wurden seitens der Behörde bestätigt. Ihr zufolge ergaben mehrere Anzeigen einen „begründeten Anfangsverdacht“.

Dabei geht es um um die „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ gemäß § 159 des österreichischen Strafgesetzbuches. Unter den dort erfassten Tatbeständen ist die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens dadurch, dass jemand „übermäßigen, mit seinen Vermögensverhältnissen oder seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehenden Aufwand treibt“. Bei Schadensfällen, deren Umfang eine Mio. Euro übersteigt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Den Medienberichten zufolge sagten die Wien Energie und die Stadt Wien vollumfängliche Kooperation mit der WKStA zu.

Ende August hatten die Wien Energie, ihre Muttergesellschaft Wiener Stadtwerke und die Stadt Wien als deren Eigentümer die Republik Österreich um Hilfe bei der Absicherung der Terminkontrakte der Wien Energie ersucht (wir berichteten). Sie befürchteten, den diesbezüglichen Liquiditätsbedarf im Falle eines weiteren massiven Strompreisanstiegs nicht mehr aus eigener Kraft decken zu können. Das Finanzministerium gewährte Unterstützung, stellte aber gleichzeitig den Verdacht möglicher riskanter Spekulationen in den Raum.

Wie berichtet, präsentierten die Wien Energie und die Stadt Wien am 9. September eine Untersuchung der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) bezüglich ihrer Börsengeschäfte. Diesem zufolge tätigte die Wien Energie „nachweislich“ keine Spekulationen, sondern sicherte lediglich ihre börslichen Termingeschäfte „branchenüblich“ und professionell ab.

Donnerstag, 15.09.2022, 14:32 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Ermittlungen um Wien Energie
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft den Verdacht „grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ durch unbekannte Täter.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Zusammenhang mit den börslichen Termingeschäften der Wien Energie gegen unbekannte Täter. Entsprechende Berichte österreichischer Medien wurden seitens der Behörde bestätigt. Ihr zufolge ergaben mehrere Anzeigen einen „begründeten Anfangsverdacht“.

Dabei geht es um um die „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ gemäß § 159 des österreichischen Strafgesetzbuches. Unter den dort erfassten Tatbeständen ist die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens dadurch, dass jemand „übermäßigen, mit seinen Vermögensverhältnissen oder seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehenden Aufwand treibt“. Bei Schadensfällen, deren Umfang eine Mio. Euro übersteigt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Den Medienberichten zufolge sagten die Wien Energie und die Stadt Wien vollumfängliche Kooperation mit der WKStA zu.

Ende August hatten die Wien Energie, ihre Muttergesellschaft Wiener Stadtwerke und die Stadt Wien als deren Eigentümer die Republik Österreich um Hilfe bei der Absicherung der Terminkontrakte der Wien Energie ersucht (wir berichteten). Sie befürchteten, den diesbezüglichen Liquiditätsbedarf im Falle eines weiteren massiven Strompreisanstiegs nicht mehr aus eigener Kraft decken zu können. Das Finanzministerium gewährte Unterstützung, stellte aber gleichzeitig den Verdacht möglicher riskanter Spekulationen in den Raum.

Wie berichtet, präsentierten die Wien Energie und die Stadt Wien am 9. September eine Untersuchung der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) bezüglich ihrer Börsengeschäfte. Diesem zufolge tätigte die Wien Energie „nachweislich“ keine Spekulationen, sondern sicherte lediglich ihre börslichen Termingeschäfte „branchenüblich“ und professionell ab.

Donnerstag, 15.09.2022, 14:32 Uhr
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